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Fristlose Entlassung des Vorstandsvorsitzenden Wilhelm Haberzettl
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BWSG-Vorstand Haberzettl entlassen

Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Vorstand festgestellt: Abberufung und fristlose Entlassung des Vorstandsvorsitzenden Wilhelm Haberzettl und des Vorstandsmitglieds Mag. Andreas Hamerle

In der heutigen außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der BWS - Gemeinnützige allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H – präsentierte der Aufsichtsratsvorsitzende dem Aufsichtsrat die Ergebnisse einer am 20. Dezember 2018 eingeleiteten Untersuchung. Diese wurde durch externe, unabhängige ExpertInnen der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Jarolim Partner Rechtsanwälte gemeinsam mit PwC durchgeführt.

Auf Basis dieser Untersuchung wurde eine Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Vorstand festgestellt, woraufhin einstimmig die Abberufung und fristlose Entlassung des Vorstandsvorsitzenden Wilhelm Haberzettl und des Vorstandsmitglieds Mag. Andreas Hamerle beschlossen wurde.

Erfahrene Top-Managerin Karin Zipperer übernimmt Vorstandsvorsitz

Neue interimistische Vorstandsvorsitzende wird Mag. Karin Zipperer MBA. Die Juristin ist erfahrene Infrastrukturmanagerin und kann auf langjährige Erfahrung in der Verantwortung komplexer Aufgaben zurückblicken. Ihre erfolgreiche Laufbahn führte sie bereits in Führungsfunktionen großer Konzerne wie ASFINAG, WIENER NETZE, Hafen Wien oder Flughafen Wien. Ihr zur Seite stehen soll als zweites interimistisches Vorstandsmitglied der Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Schweinhammer. Er verfügt über Expertise in für das Unternehmen gerade in der aktuellen Situation wichtigen Rechtsbereichen wie Wirtschaftsrecht, Baurecht sowie Vergabe- und Gewerberecht. Die Bestellung des Vorstandes ist mit dem Datum der Generalversammlung am 28.06.2019 befristet.

Mieterinnen und Mieter wurden nicht geschädigt

Einzige Maßstäbe für die Entscheidung sind festgeschriebene Regeln für die ordnungsgemäße Führung von Unternehmen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, die kaufmännische Sorgfaltspflicht sowie die in Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und die damit einhergehende Verantwortung gegenüber der Mieterinnen und Mietern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BWS-Gruppe. Der Aufsichtsrat wird nun gemeinsam mit dem neuen Vorstand eine umfassende Aufklärung der Ereignisse gewährleisten und das Unternehmen mit den oben genannten Grundsätzen interimistisch bis zur Generalversammlung führen. Der BWS-Gruppe ist es ein Anliegen zu betonen, dass die Mieterinnen und Mieter sämtlicher BWS-Wohnanlagen nicht geschädigt wurden und die Aufsicht der Kontrollorgane funktioniert hat.