FMI Mineralwolle a3bau
David Suchanek (Rechtsanwalt, Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH), Udo Klamminger (FMI-Vorstandsvorsitzender), Roland Pomberger (Montanuniversität Leoben), Thomas Kasper (Österreichischen Baustoff-Recycling-Verbands)
© Fachvereinigung Mineralwolleindustrie/Richard Tanzer

Mineralwolle-Entsorgung

Bereits im November vergangenen Jahres hat die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie (FMI) auf das Entsorgungsdilemma rund um Mineralwolle in Österreich aufmerksam gemacht. Die Lösung kann aus Sicht der Mineralwolleindustrie nur eine eigene Schlüsselnummer für Mineralwolleabfälle und eine Ausnahme vom Deponierungsverbot sein.

Das bestätigt auch ein jetzt vorliegendes Gutachten. Gleichzeitig unterstützen auch die österreichischen Deponiebetreiber die Forderung nach dieser praxisgerechten Regelung.

Gutachten zu Fragen der Charakterisierung, Einstufung und Abgrenzung von Mineralwolleabfällen





Die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie steht diesbezüglich in ständigem Kontakt mit dem zuständigen Ministerium. Dort hat man das Problem erkannt und arbeitet an einer legistischen Lösung. Dazu FMI-Vorstandsvorsitzender Udo Klamminger: „Unserer Ansicht nach muss das Ergebnis jedenfalls eine eigene Schlüsselnummer und eine rechtlich zulässige und in der Praxis durchführbare Entsorgungsmöglichkeit für alte Mineralwolle sein!“



Gutachten empfiehlt eigene Abfallart und Ausnahme vom Deponierungsverbot

Die nun abgeschlossene Forschungsarbeit von Univ.-Prof. DI Dr. Roland Pomberger, Leiter des Lehrstuhls für Abfallverwertungstechnik an der Montanuniversität Leoben, kommt zu einem klaren Schluss: Aus fachlicher Sicht sind für eine praxistaugliche Lösung eine eigene Abfallart (Schlüsselnummer) für gefährliche („alte“ = vor 1996 hergestellte) Mineralwolleabfälle und eine Ausnahme vom Deponierungsverbot nach Deponieverordnung erforderlich. In der Begründung führt das Gutachten u.a. folgende Fakten an:

  1. Mineralwolle und Asbest und somit auch Mineralwolleabfälle und Asbestabfälle unterscheiden sich aus chemischer, physikalischer, mineralogischer und anwendungstechnischer Sicht grundlegend von einander.
  2. Mineralwolle unterscheidet sich in den Herstellungsverfahren, der chemischen Zusammensetzung, dem mittleren Faserdurchmesser und ihren Anwendungsgebieten von den restlichen künstlich hergestellten, anorganischen, amorphen Mineralfasern.
  3. Aus naturwissenschaftlicher und abfalltechnischer Sicht ist sowohl die aktuelle Zuordnung von Mineralwolleabfällen zur Abfallart mit der Schlüsselnummer 31437 g „Asbestabfälle, Asbeststäube“ als auch die geplante Zuordnung der Mineralwolleabfälle zur erweiterten Abfallart „Asbestabfälle, Asbeststäube und andere Mineralfasern mit asbestähnlichen Eigenschaften, Mineralfasern mit gefahrenrelevanten Eigenschaften“ abzulehnen.
  4. Aus fachlicher Sicht der Abfallwirtschaft ist die gemischte Ablagerung von „alter“ Mineralwolle mit Asbestabfällen nicht sinnvoll. Die Vermischung widerspricht darüber hinaus dem abfalltechnischen Grundsatz, dass Abfälle mit unterschiedlichen Eigenschaften und unterschiedlichem Verwertungspotential getrennt zu halten sind. Die zukünftige Verwertbarkeit (Recycling) von Mineralwolleabfällen ist sehr wahrscheinlich. Sowohl die derzeitige als auch die geplante Zuordnung verhindern die Rückholbarkeit und damit zukünftige Verwertungsmöglichkeiten.

Studien bestätigen: Mineralwolle ist gesundheitlich unbedenklich

Die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) kam bereits 2001 zu dem Schluss, dass eine Klassifizierung als kanzerogen für Mineralwolle nicht gerechtfertigt sei. Mineralwolle ist gesundheitlich unbedenklich. Sie ist im Gegensatz zu Asbest nicht krebserregend. Das hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in ihrer Studie festgestellt. Dabei wurden sämtliche verfügbaren älteren Studien mit einbezogen, unter anderem Untersuchungen an mehr als 40.000 Arbeitern, die über einen Zeitraum von 30 Jahren mit Mineralwolle hantiert haben.



Rahmenbedingungen gefährden Sanierungsrate und Recycling-Möglichkeit

„Mineralwolle-Abfälle können aufgrund der derzeitigen Regelung praktisch nicht fachgerecht entsorgt werden. Wir brauchen für alle betroffenen Stellen eine umsetzbare Lösung, um mögliche Folgeprobleme bereits im Vorfeld auszuräumen“, wiederholt Klamminger seinen dringenden Appell.

Derzeit fallen aufgrund der Novellierung für die Entsorgung von Mineralwolle deutlich höhere Kosten an, die beim bis zu 14fachen des früheren Preises liegen. Dies trifft nicht nur Großunternehmen, sondern überwiegend mittelständische Betriebe. Einer Preiserhöhung würden mit großer Wahrscheinlichkeit Umsatzrückgänge folgen. Klamminger: „Nur eine ganzheitliche Lösung stellt sicher, dass die Entsorgungskosten für öffentliche und private Bauherren nicht explodieren und somit auch die Sanierungsrate nicht weiter sinkt! Und sie unterstützt den politischen Willen nach einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft mit möglichst hohem Recyclinganteil.“



Unterstützung erhält die FMI außerdem von den Deponiebetreibern und dem Baustoff-Recycling-Verband. Thomas Kasper, Vorsitzender des Österreichischen Baustoff-Recycling-Verbands: „Wir benötigen eine für die Praxis taugliche Regelung, die uns bzw. den Deponiebetreibern die notwendige Deponierung bis zum Zeitpunkt des Recyclings ermöglicht.“



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