Erneuerbare Energien
Oesterreichs Energie begrüßt Übergangsregelung für Ökostromförderung
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Ökostrom-Paket

Durch die Einigung der fünf Parteien wurde nicht nur der drohende Stillstand beim Ausbau der erneuerbaren Energien abgewendet, sondern auch wichtige Investitionsanreize geschaffen.

„Das beschlossene Ökostrom-Paket ist ein wichtiger Schritt hin zum langfristigen Umbau unseres Energiesystems in Richtung Erneuerbare“, so Leonhard Schitter, Präsident von Oesterreichs Energie. Durch die Einigung der fünf Parteien wurde nicht nur der drohende Stillstand beim Ausbau der erneuerbaren Energien abgewendet, sondern auch wichtige Investitionsanreize geschaffen. „Ich hoffe sehr, dass es nun gelingt diesen Schwung bis zum Beschluss des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode mitzunehmen“, so Schitter.

Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung von Österreichs E-Wirtschaft, appelliert daher an die Parteien und das zuständige Ministerium unverzüglich weiter am Erneuerbaren Ausbau Gesetz zu arbeiten. „Was wir nach diesem Etappenerfolg nun dringend benötigen, sind solide Rahmenbedingungen für das Generationenprojekt Dekarbonisierung“, so Schitter. „Wir, die heimische E-Wirtschaft, arbeiten bereits intensiv an einer erneuerbaren Stromzukunft – doch ohne breite politische und gesellschaftliche Unterstützung kann dieses Vorhaben nicht gelingen.“ Schitter verweist in diesem Zusammenhang erneut auf den kürzlich von der E-Wirtschaft vorgeschlagenen Klimapakt, einen Schulterschluss zwischen Wirtschaft, Politik und Bevölkerung zur Transformation des Energiesystems.

Die Kernelemente der nun beschlossenen Ökostrom-Förderungen entsprechen in weiten Teilen den Forderungen der E-Wirtschaft für die notwendige Übergangslösung und umfassen folgende Maßnahmen:

Windkraft: Vollständiger Abbau der Warteschlange
Durch das Vorziehen des ÖSG-Kontingents aus 2021 auf 2020 und der Umstellung der Berechnungsmethodik werden zusätzliche Mittel für 2020 mobilisiert. Damit kann die Warteschlange komplett abgebaut werden. Ab 2021 soll ein neues Fördergesetz den raschen Ausbau der Windkraft in Österreich ermöglichen.

Wasserkraft: Warteschlangenabbau und Umsetzung neuer Projekte
In der Kleinwasserkraft wird durch die Umstellung der Kontingent-Berechnung ebenfalls ein vollständiger Abbau der Warteschlange erreicht. Bei der mittleren Wasserkraft ermöglicht die Aufstockung der Fördermittel und die Anpassung der Förderkriterien die Umsetzung lange geplanter Projekte. Die Wasserkraft leistet aufgrund ihrer stabilisierenden Eigenschaften einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Versorgungssicherheit in Österreich.

Photovoltaik: Investitionsanreize und Streichung der Eigenstromsteuer
Durch die Neudotierung der Investitionsförderung wird ein klarer Ausbau-Impuls im Bereich Photovoltaik und Speicher gesetzt. Mit jährlich 36 Millionen Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2022 stehen in diesem Bereich nun deutlich mehr Mittel zur Verfügung. Zudem setzt die im Steuerreformgesetz 2020 vorgenommene Streichung der Eigenstromsteuer, einer Abgabe auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Photovoltaik-Strom, Investitionsanreize für Betriebe und Gemeinschaftsanlagen.

Biomasse und Biogas: Weiterbetrieb gesichert
In den Bereichen Biomasse und Biogas wurden Nachfolge-Regelungen gefunden, die den Weiterbetrieb zahlreicher Erzeugungsanlagen für die nächsten Jahre ermöglichen.