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Herwig Pernsteiner (Bundesobmann-Stv. ARGE Eigenheim), NR Michaela Steinacker (Aufsichtsratvorsitzende Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft Alpenland), Michael Pech (Aufsichtsratvorsitzender des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen) und Christian Struber (Bundesobmann ARGE Eigenheim) begrüßen das neue Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
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Wohnen im Alter

Mit der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) soll die Möglichkeit der Eigentumsbildung erleichtert werden.

Das Thema „Wohnen“ bewegt die Gemüter wie kaum ein anderes. Steigende Bau- und Wohnkosten, ein Mangel an Baugrundstücken in Ballungszentren, überbordende Regulierungen bei Neubauten, steigende Wohnansprüche u.v.m. sind nur einige der Probleme, mit denen die gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) zu kämpfen haben. Dabei ist der gemeinnützige Wohnbau in Österreich nach wie vor ein wichtiges Korrektiv, damit Wohnraum leistbar bleibt. Rund zwei Millionen Menschen leben in Österreich in den Wohnanlagen gemeinnütziger Bauträger. „Wir müssen es schaffen, die Wohnkosten zu stabilisieren, um auch in Zukunft eine qualitätsvolle und sichere Wohnversorgung gewährleisten zu können. Der Schritt der Bundesregierung in Sachen Eigentum geht ganz sicher in die richtige Richtung“, ist DI Christian Struber, Bundesobmann der ARGE Eigenheim, einem Zusammenschluss von rund 100 gemeinnützigen Bauträgern, überzeugt. „Denn die Wohnkosten gelten als Einkommenskiller in der Pension“, ergänzt Struber.

Wohnkostenbelastung steigt, wenn Einkommen sinkt

Mit der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) soll die Möglichkeit der Eigentumsbildung erleichtert werden. Damit bekommen die Mieter die Möglichkeit, bereits ab dem ersten Tag des 6. Jahres bis spätestens zum 20. Jahr die Wohnung, die sie bewohnen, zu kaufen. Bis dato konnte eine Mietkaufwohnung nur zwischen dem 11. und 15. Jahr erworben werden. „Wer sich rechtzeitig eine Wohnung kauft, der sorgt vor und hat in der Pension rund 20 Prozent geringere Ausgaben für Wohnkosten. Beträgt die Wohnkostenbelastung gemessen am Einkommen während der aktiven Berufszeit rund 23 Prozent, so schnellt sie in der Pension auf satte 40 Prozent. Das ist ein Faktor, den viele übersehen“, informiert DI Herwig Pernsteiner, Bundesobmann-Stv. der ARGE Eigenheim, für den diese Maßnahme auch eine gezielte Vorbeugung gegen Altersarmut ist. Nach dem neuen WGG ist den gemeinnützigen Bauträgern außerdem in Zukunft eine Veräußerung von Mietkauf-Wohnungen nur nach einer Angebotslegung an die Mieter möglich. „Das sorgt zusätzlich für Sicherheit“, so Pernsteiner.

Geld für die Schaffung von neuem Wohnraum

Gemeinnützige Bauträger sind gesetzlich dazu verpflichtet, erwirtschaftetes Eigenkapital im Sinne eines Generationenausgleichs zur Sicherung einer nachhaltigen Wohnversorgung einzusetzen. Das bedeutet, dass die Gemeinnützigen das Geld, das durch den Verkauf von Mietkauf-Wohnungen in die Unternehmen zurückfließt, wieder für Grundstückskäufe und die Errichtung neuer Wohnungen - auch in der Rechtsform Miete - verwenden. Damit ist sichergestellt, dass mit dem Geld der ehemaligen Mieter wieder neuer Wohnraum geschaffen wird.

Neues WGG soll noch vor Sommer vom Parlament beschlossen werden

Durch das neue WGG stärkt die Bundesregierung den gemeinnützigen Wohnbau. „Nach der Begutachtung, die am 10. Mai geendet hat, werden jetzt Nachgespräche mit den Stakeholdern geführt. Eine Beschlussfassung ist noch vor Sommer im Parlament geplant“, informiert NR Mag. Michaela Steinacker, Aufsichtsratsvorsitzende des gemeinnützigen Bauträgers „Alpenland“ (St. Pölten) und Fixstarterin der ARGE Eigenheim für die morgige GBV-Vorstandswahl. Mit ihr wird erstmals eine Frau in den seit über 70 Jahren bestehenden Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen in den Vorstand einziehen. Steinacker verweist darauf, dass durch das neue WGG auch der Bestand an günstigen Mietwohnungen abgesichert wird. Denn die gesetzliche Kaufoption für Wohnungen unter 40 m² wird ausgeschlossen. „Damit bleiben ausreichend günstige Startwohnungen für junge Menschen und günstige barrierefreie Kleinwohnungen für Senioren auf dem sozialen Wohnungsmarkt“, erläutert Steinacker und ergänzt: „Mit dem in der WGG-Novelle verankerten Verbot von zweckfremder Nutzung in Form von Airbnb verhindern wir nun künftig in ganz Österreich, dass aus geförderten Wohnungen Profit geschlagen wird.“

Wiener Bauordnungsnovelle sinnvoll gegen steigende Grundkosten

Um den steigenden Grundkosten gezielt entgegenzuwirken, hat die Stadt Wien reagiert. Im vergangenen Jahr wurde von der Stadtregierung eine Novelle der Wiener Bauordnung beschlossen, die seit 1. April dieses Jahres in Kraft ist. Mit einer Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ und einer damit verbundenen Limitierung der Grundkosten mit 188 Euro pro Quadratmeter oberirdischer Bruttogrundfläche soll die Schaffung von leistbarem Wohnraum unterstützt werden. Spekulationen werden durch ein im Grundbuch eingetragenes Veräußerungsverbot verhindert. „Wir erwarten dadurch in Wien eine Preisdämpfung bei den zuletzt enorm gestiegenen Liegenschaftspreisen. Diese Maßnahme ist sicher österreichweit ein gutes Regulierungsbeispiel“, so DI Michael Pech, Aufsichtsrats-vorsitzender des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen, der die Grundkostenlimitierung sehr begrüßt. Pech erwartet, dass bei Flächen mit entsprechender Widmung zwei Drittel geförderter Wohnbau realisiert werden wird. Ausnahmen werden von der Stadtentwicklungskommission nur in begründeten Fällen gewährt. Die Novelle beinhaltet auch ein Verbot für kurzzeitige Vermietungen von geförderten Neubauwohnungen zu Beherbergungszwecken (Airbnb).

Antwort auf Grundstücksknappheit - Das Wohnhochhaus

Wien ist die am stärksten wachsende Stadt Mittel- und Osteuropas. Nach aktuellen Prognosen werden bis 2027 zwei Millionen Menschen in der Stadt leben. Die demographische Entwicklung zeigt eine rasche Zunahme an Singlehaushalten. So liegt der Anteil der Einpersonenhaushalte in Wien bereits bei 45 Prozent, in Berlin und Hamburg bei 50 Prozent und in München sogar bei 52 Prozent. Dieses Bevölkerungswachstum, die Veränderung der Haushaltsgrößen sowie die geänderten Arbeitsmarktstrukturen benötigen ein entsprechendes Wohnungsangebot. „Das Wohnhochhaus ist eine von mehreren Antworten auf die Liegenschaftsknappheit in den Ballungszentren und ist als vertikales Stadtquartier zu verstehen. Durch den Bau von Hochhäusern kann ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität einer Stadt sowie der Grün- und Freiraum erhalten werden“, so Michael Pech.

Als Zielgruppe für diese Wohnform ortet Pech vor allem junge Paare und Singles sowie ältere Menschen. Hochhäuser bieten eine gute Chance für Mehrfachprogrammierungen (flexible Nutzungen auf Zeit) und bereichern dadurch auch das Umfeld.