Steuer Leitfaden LBG
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Steuern & Co: Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024

LBG Österreich analysiert Regierungsprogramm hinsichtlich Steuern, Sozialversicherung, Bilanz, Rechtsformwahl

„Das Regierungsprogramm der soeben angelobten Bundesregierung ist ambitioniert und trägt deutlich die Handschrift einer ökosozialen Marktwirtschaft“ fasst Mag. Heinz Harb, Geschäftsführer bei LBG Österreich, die geplanten Vorhaben der Bundesregierung 2020-2024 zusammen.

Mag. Heinz Harb LBG Österreich
Der Autor: Mag. Heinz Harb, GF LBG Österreich

Wesentliche steuerliche Entlastungsmaßnahmen werden bereits ab 2021 und danach etappenweise im Laufe der Gesetzgebungsperiode 2020-2024 erwartet. Im Regierungsprogramm finden sich eine Vielzahl von steuerlichen Entlastungsmaßnahmen für alle Steuerpflichtigen und Unternehmen, unter anderem eine Senkung des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuertarifs, eine Ausweitung des investitionsunabhängigen Gewinnfreibetrages oder eine weitere Erhöhung der steuerlichen Freigrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter ebenso wie eine Erhöhung des Familienbonus. Branchenspezifisch finden sich Entlastungsmaßnahmen insbesondere bei verstärkt ökologischer Ausrichtung von Immobilienprojekten, für die Land- und Forstwirtschaft und den Tourismus. Schwerpunktsetzungen für Gründer und Start-ups, der vereinfachte Zugang zur GmbH, das Ziel einer „EU-Limited“ sowie ein verstärkter Fokus auf die Rechtsform „Genossenschaft“ runden rechtliche Wirtschaftsimpulse ab. Eine ökosoziale Steuerreform ist in Ausarbeitung.

LBG Österreich Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung hat das Regierungsprogramm hinsichtlich Steuern, Sozialversicherung, Bilanz und Rechtsformwahl analysiert, im „LBG-Praxisleitfaden – Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024“ zusammengefasst und um Empfehlungen für Unternehmer, Selbständige, Geschäftsführer sowie Dienstnehmer ergänzt.

LBG Österreich empfiehlt eine frühzeitige Befassung mit den Vorhaben der neuen Bundesregierung, um diese vorausschauend in grundlegende eigene geschäftspolitische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Entscheidungen, aber auch bei der - allenfalls anzupassenden - Rechtsform für das eigene Unternehmen einfließen zu lassen. Die Ausgestaltung weiterer inhaltlicher Details im Gesetzwerdungsprozess bleibt abzuwarten.

Der aktuelle „LBG-Praxisleitfaden – Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024“

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