Update zum öbv-Leitfaden
Die öbv initiierte in ihrer Rolle als Plattform für die gesamte Baubranche ein Expertengremium, dem Vertreter der Auftraggeberseite – wie ÖBB, ASFINAG, WIENER LINIEN, BIG und WIENER WOHNEN – sowie der Auftragnehmerseite wie STRABAG, PORR, SWIETELSKY, HABAU und VIBÖ – angehörten. Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit wurde im Juni veröffentlicht: ein Leitfaden, der den Umgang mit den Folgen von COVID-19 in Bauverträgen regelt.
Auf Basis der bisherigen praktischen Erfahrungen, der sich laufend ändernden Rechtslage und nicht zuletzt auch aufgrund von Anregungen aus dem ÖBV-Expertengremium haben die Bau-Sozialpartner und das ZAI ihren 8-Punkte-Plan neuerlich überarbeitet und am 29.1.2021 als Version 3 herausgegeben. Darüber hinaus ist Anfang Februar die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung in Kraft getreten, die am 17.2.2021 novelliert wurde. Dem folgend hat das Expertengremium seinerseits umgehend den ÖBV-COVID-19-Leitfaden aktualisiert und nun publiziert.
Frühere Versionen
Auf Basis der bisherigen praktischen Erfahrungen, der zwischenzeitlich geänderten Rechtslage und nicht zuletzt auch aufgrund von Anregungen aus dem ÖBV-Expertengremium haben die Bau-Sozialpartner und das ZAI ihren 8-Punkte-Plan überarbeitet und am 29.10.2020 herausgegeben. Dem folgend hat das Expertengremium seinerseits umgehend den ÖBV-Leitfaden aktualisiert und publiziert.
Konkret einigte man sich auf eine einheitliche Dokumentation von Auswirkungen der von den Sozialpartnern vereinbarten Schutzmaßnahmen, die gemäß 8-Punkte-Plan gelten. Darauf basierend wird geregelt, wie Einvernehmen über die Vergütung von dadurch bedingten Mehrkosten erzielt werden kann. Neben dem Ist-Zustand befasst sich der Leitfaden aber auch damit, wie künftige Bauverträge die neuen Rahmenbedingungen so berücksichtigen können, dass eine für beide Seiten klare und partnerschaftliche Abwicklung möglich ist.