Coronoa Hilfsfonds
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Corona-Hilfs-Fonds: Antragstellung ab sofort möglich

Das Ziel des Corona-Hilfsfonds ist die rasche Bereitstellung von finanziellen Mitteln für österreichische Unternehmen, die auf Grund der Corona-Krise schwerwiegende Liquiditätsengpässe haben.

Unternehmen, die von Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19, wie Betretungsverbote, Reise- oder Versammlungsbeschränkungen mit großen Umsatzeinbußen, Liquiditätsproblemen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage betroffen sind, werden durch den Corona Hilfs-Fonds unterstützt. Der Fonds ist mit 15 Milliarden Euro dotiert.

Abgewickelt wird der Hilfs-Fonds durch die neugegründete COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB. Der Leitfaden der COFAG kann

COFAG-Leitfaden downloaden

heruntergeladen werden.

Wo und wann den Antrag stellen?

Anlaufstelle für die Antragstellung ist aber die HAUSBANK. Die Antragstellung betreffend Kredit-Garantien ist ab 8. April 2020 über die Hausbank möglich. Der Betriebszuschuss kann online über die aws ab 15.4.2020 beantragt werden.

Wie unterstützt der Corona Hilfsfonds?

Mit Garantien der Republik und direkten Zuschüssen soll der Liquiditätsbedarf von Unternehmen abgedeckt werden.

Die Garantie der Republik deckt 90 % der Kreditsumme ab. Damit werden Betriebsmittelkredite besichert. Die Obergrenze dafür sind maximal 3 Monatsumsätze oder maximal 120 Millionen Euro. Diese kann nur in begründeten Ausnahmefällen erhöht werden. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden. 

Dabei werden Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen in der Corona Krise gewährt.

Fallbeispiel Tischler

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