Lehrling Corona
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Corona-Krise: Unterstützung für Lehrlinge

Um rund 10.000 Lehrstellenplätze zu retten, die durch die Corona-Wirtschaftskrise gefährdet wären, hat sich die Bundesregierung entschlossen, 2.000 Euro für jeden neuen Lehrling an die Unternehmen auszuzahlen.

Knapp ein Viertel der Betriebe plant für das kommende Jahr (2020/21) weniger Lehrlinge einzustellen. Dazu kommt eine von z.l.ö. – zukunft.lehre.österreich in Auftrag gegebene Studie des Marktforschungsinstituts market.

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Mit verheerenden Folgen: 10.000 Lehrstellenplätze stehen auf dem Spiel. In der Wirtschaftskrise 2008 wurden rund 20 Prozent weniger Lehrlinge eingestellt, berichtet Ministerin Margarete Schramböck in der heutigen Pressekonferenz (2.6.2020). Wenn nichts unternommen werde, gehe Schramböck von einem Rückgang von 20 bis 30 Prozent aus. Üblicherweise beginnen im Herbst 31.000 Lehrlinge ihre Ausbildung.

Die Bundesregierung hat nun reagiert und ein Lehrlingspaket geschnürt. Pro neu eingestellten Lehrling soll es 2.000 Euro für das Unternehmen an Förderung geben. Gültig ist der Zuschuss für Lehrlinge, die im Zeitraum von 16. März 2020 bis 31. Oktober 2020. Die Förderung gilt auch rückwirkend. Im Falle einer überbetrieblichen Lehrausbildung wurde die Frist für die Einstellung von Lehrlingen bis 31.3.2021 ausgedehnt.

Der Bonus wird in zwei Teilen ausbezahlt: 1.000 Euro bei Lehrbeginn - genau genommen mit Eintragung des Lehrvertrags - die zweite Hälfte nach Beendigung der Probezeit nach der Lehre. Wird das Lehrverhältnis abgebrochen, muss die bereits geleistete Zahlung zurückbezahlt werden.

Für Lehrverträge die bis Ende Juni eingetragen werden, erfolgt die Auszahlung automatisch, ab 1. Juli 2020 können Förderanträge über die Lehrlings-Förderstelle der WKO gestellt werden.

Hilfsfonds für verspäteten Berufseintritt

Mitte April hatten die Minister Gernot Blümel und Margarete Schramböck bereits Hilfsmaßnahmen vorgestellt. Unter anderem auch eine Untersützung für Lehrlinge, die ihre Abschlussprüfung verspätet machen konnten. Das betraf ca.7.300 Lehrlinge. Diese Prüfungen konnten erst ab 4. Mai (Anmeldung auf Prüfung vor der Corona-Krise) bzw. ab 11. Mai (Anmeldung während der Corona-Krise) unter besonderen Hygiene-Auflagen abgelegt werden.

Da Lehrlinge aber mit der Lehrabschlussprüfung automatisch in eine höhere Einkommenklasse aufrücken, wurde von der Regierung ein Hilfsfonds eingerichtet, der die Differenz zwischen der Lehrlingsentschädigung und des Einkommens gemäß der jeweiligen Beschäftigungsgruppe im 1. Berufsjahr abdeckt.