Sanierung als „Turbo“ aus der Corona-Wirtschaftskrise
Seit zwei Jahrzehnten beinhalten Regierungsdokumente Ziele für Sanierungsraten – allerdings ohne die Sanierungsrate näher zu definieren. Dementsprechend breit streuen die bisher angewandten Formeln. Bei der Sanierungsrate wurden bislang häufig nur geförderte umfassende
Sanierungen berücksichtigt, nicht aber Einzelmaßnahmen. Projektziel war die Findung von konsensfähigen Definitionen, basierend auf einer einfachen und nachvollziehbaren Methode. Die Sanierungsrate soll zuverlässig messbar, sektoral und regional aufschlüsselbar und mit bestehenden rechtlichen Regelungen kompatibel sein.
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Definition der Sanierungsrate
Die Formel soll alle thermisch relevanten Maßnahmen berücksichtigen und möglichst zeitnahe Analysen der Auswirkungen neuer Politikinstrumente zulassen. Aufgrund dieser Anforderungen wird seitens der Experten folgende Formel vorgeschlagen:
- Im Zähler steht die Summe umfassender thermisch-energetischer Sanierungen sowie kumulierter Einzelmaßnahmen (je 4 Einzelmaßnahmen ergeben ein umfassendes Sanierungsäquivalent).
- Im Nenner steht der Gesamtbestand an Wohnungen im jeweiligen Segment.
Die Berücksichtigung von Einzelmaßnahmen ist insbesondere deshalb gerechtfertigt, weil auch sie maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Die Bezugnahme auf den Gesamtbestand an Wohnungen resultiert aus dessen klarer statistischer Basis.
Ergebnisse mit der neuen Formel
- Geförderte Sanierungen mit All-time-high 2009: Die Sanierung innerhalb der Wohnbauförderung erreichte 2009 eine Sanierungsrate von 1,8%. Seither sind geförderte Sanierungen kontinuierlich rückläufig und erreichten 2018 eine Rate von nur noch 0,5%.
- Ungeförderte Sanierungen mit gegenläufigem Trend: Rückläufige Förderungsaktivitäten führten zu einer Verlagerung zu „Einzelsanierungen aus dem Baumarkt“. Zwischen 2009 und 2012 stiegen ungeförderte Sanierungen von 0,4% auf fast 1,0% und blieben seither auf etwa diesem Niveau.
- Gesamtsanierungsrate sank von 2,1% auf 1,4%
- Hoher Sanierungsbedarf in allen Bestandssegmenten: Zur Erreichung einer vollständigen thermisch-energetischen Ertüchtigung des Wohnungsbestands bis 2040 muss die Sanierungsrate (umfassende Sanierungen und kumulierte Einzelmaßnahmen) kurzfristig auf 2,6% und ab 2025 auf 3,2% erhöht werden.