Werkzeug, das den Handwerkerbonus symbolisieren soll.
Der Handwerkerbonus ist ab 15. Juli beantragbar.
© adobe stock photo/exklusiv-design

Wiederauflage des Handwerkerbonus

Als Teil des aktuellen Bau- und Wohnpakets wird es die Wiederauflage des Handwerkerbonus für die Jahre 2024 und 2025 geben. So sollen Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für Privatpersonen im Inland pro Jahr mit 20 % bis zu 2.000 € (von Kosten bis maximal 10.000 €) unterstützt werden. Insgesamt werden für 2024 und 2025 dafür 300 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Pro Kalenderjahr kann maximal ein Förderantrag gestellt werden und die förderbaren Kosten müssen mindestens 500 € betragen.

Während die Wiederauflage des Handwerkerbonus breite politische Zustimmung findet, ist um die Art der Antragstellung eine hitzige Diskussion entbrannt.

Der für die Anerkennung zulässige Leistungszeitraum der Handwerkerleistungen soll rückwirkend mit 1. März 2024 und bis 31. Dezember 2025 festgelegt werden. Das Ansinnen dahinter ist, mit dem Handwerkerbonus die Wirtschaftsleistung der Bauwirtschaft zu stärken, die Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu fördern und wachstums- und konjunkturbelebende Impulse zu setzen.

Handwerkerbonus als Win-Win Situation

 „Jetzt liegen alle Voraussetzungen und Fakten zum Handwerkerbonus schwarz auf weiß auf dem Tisch: Der Zeitpunkt ist also günstig, um geplante Sanierungs-, Renovierungs- und Bauprojekte zu starten“, rät Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Antragsphase werde voraussichtlich am 15. Juli starten, die Abwicklung (online) übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG).

Laut Market-Umfrage im Auftrag der Bundessparte Gewerbe und Handwerk stufen drei Viertel (74 %) der Österreicherinnen und Österreicher den Handwerkerbonus als attraktives Angebot ein. 37 % werden diesen nutzen, weitere 27 % überlegen sich das noch. Mehr als die Hälfte der Befragten starten neue Vorhaben oder ziehen bereits geplante Projekte vor.

„Die Wiedereinführung des Handwerkerbonus ist eine langfristige Forderung von uns, weil dieser eine Win-win-win-Situation für alle Beteiligten bringt: Die Privathaushalte, die so Sanierungsprojekte rascher umsetzen können, für die Unternehmen, weil sie Auftragslücken abmindern können und auch für den Staat: Durch den Handwerkerbonus werden Schwarzarbeit und Pfusch effektiv vermindert und die Förderung finanziert sich aus den steuerlichen Mehreinnahmen praktisch von selbst“, so Scheichelbauer-Schuster weiter.

Handwerkerbonus gegen schwache Baukonjunktur

Auch beim grünen Koalitionspartner zeigt man sich positiv: „Um der schwachen Baukonjunktur entgegenzuwirken, ist es wichtig, Anreize zu setzen, die die Auftragslage für Handwerksbetriebe ankurbelt. Und gleichzeitig wollen wir die Wohnraumsanierung fördern. Mit der Neuauflage des 'Handwerkerbonus' tun wir genau das und unterstützen all jene, die im privaten Wohnbereich Handwerker mit Reparaturen oder Sanierungen beauftragen", freut sich Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen, und ergänzt: "Egal ob die alten Heizkörper durch modernere, energieeffizientere Produkte ersetzt, ein Vollwärmeschutz auf die Fassade angebracht oder einfach nur die Wohnung ausgemalt wird, wir greifen den Auftraggeberinnen und Auftraggeber dabei finanziell unter die Arme. Das ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“

Kritik an Art der Antragstellung

Kritik kommt von SPÖ und FPÖ: „Schon wieder werden Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben oder über kein Smart-Phone verfügen, diskriminiert: Denn nach den Plänen der Regierung soll (nach dem Reparaturbonus und den Förderungen für Heizungstausch) auch der Handwerkerbonus wieder ausschließlich online beantragbar sein“, kritisiert der Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), Dr. Peter Kostelka.

Gerade jene Personengruppen, die diese Förderungen besonders häufig und dringend benötigen würden – sozial schwache Haushalte und Bezieherinnen kleiner Pensionen – verfügen auch überdurchschnittlich häufig über keinen Computer und Internetzugang. Wie im SPÖ-Entschließungsantrag vorgesehen unterstützt auch der Pensionistenverband jene Lösungen, die es auch Menschen ohne Internet möglich macht, einen Antrag zu stellen: beispielsweise über ein Papier-Formular, über die Bürgerservice-Stellen von Gemeinden oder über die Abwicklung des Förderansuchens durch die ausführenden Firmen.

Laut Kostelka abschließend, dürfe „niemand darf von einer finanziellen Hilfe ausgeschlossen werden, nur weil sie oder er keinen Internetzugang hat. Es muss immer einen alternativen, niederschwelligen analogen Weg geben.“

Auch die FPÖ sieht Nachbesserungsbedarf: „Gerade ältere Menschen, die mit Computern nicht vertraut sind, keinen besitzen oder nicht gut damit umgehen können, ist somit der Zugang zu dieser Förderung verwehrt“, reagierte die FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin und freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch. Dieses Ausschlussverfahren von bestimmten Bevölkerungsgruppen sei für die FPÖ-Sozialsprecherin schlichtweg diskriminierend.