Coronavirus bau
Viele Bauarbeiter wurden bereits zur Kurzarbeit angemeldet
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COVID-19-Kurzarbeit in der Bauwirtschaft

Das Arbeitsmarktservice (AMS) ersetzt dem Arbeitgeber gemäß festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden. Die entsprechenden Kurzarbeitsregelungen gelten mit nur kleinen Veränderungen auch weiterhin für das 4. Quartal 2020.

Die Kurzarbeitsbeihilfe wird in Pauschalsätzen je Ausfallstunde gewährt. (Erläuterungen dazu finden Sie hier). In den Pauschalsätzen sind sämtliche Sozialversicherungsbeiträge und die sonstigen lohnbezogenen Dienstgeberabgaben bereits enthalten. Zur Abgeltung der anteiligen Sonderzahlungen sind die Pauschalsätze um ein Sechstel erhöht.

Rechner für die COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe

Dieser Rechner hilft Ihnen dabei, die für Sie als Unternehmen mögliche Kurzarbeitsbeihilfe im Zusammenhang mit COVID-19 zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Angaben lediglich zur Information dienen.

Hier geht es zum Rechner für die COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe

Wie lange erhalten Sie die Beihilfe?

  • Zunächst höchstens 3 Monate.
  • Sind weiterhin alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Beihilfe unmittelbar um maximal 3 weitere Monate verlängert werden.

Wann und wo müssen Sie Ihr Kurzarbeitsbegehren einbringen?

Wo: Immer bei der AMS-Landesgeschäftsstelle, die für den Unternehmensstandort zuständig ist.

Wie: Senden Sie den Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe per E-Mail an die entsprechende AMS Landesgeschäftsstelle:

Burgenland: ams.burgenland@ams.at
Kärnten: sfu.kaernten@ams.at
Niederösterreich: sfu.niederoesterreich@ams.at
Oberösterreich: kua_beantragung.oberoesterreich@ams.at
Salzburg: kua.salzburg@ams.at
Steiermark: ams.steiermark@ams.at
Tirol: kua.tirol@ams.at
Vorarlberg: sfu.vorarlberg@ams.at
Wien: covidkurzarbeit.wien@ams.at

Wann: Der Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe kann rasch und rückwirkend ab 1.3.2020 gestellt werden. 

Wie wird die Beihilfe abgerechnet?

  • Die Abrechnung hat grundsätzlich anhand einer Abrechnungsdatei zu erfolgen. Wir arbeiten derzeit an einem Webtool, um Ihnen die Erstellung dieser Datei zu erleichtern. Diese Datei kann ausschließlich über das eAMS-Konto für Unternehmen zurückgeschickt werden.
     
  • Sollten Sie noch kein eAMS-Konto für Unternehmen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an die AMS-Beraterinnen und AMS-Berater des Service für Unternehmen in Ihrer Geschäftsstelle. Ihre Zugangsdaten bekommen Sie per Post.

Stand: 20. März 2020