Klimaschutzzonen in Wien
Im Zuge der Novellierung der Wiener Bauordnung wurde der Gemeinderat ermächtigt, sogenannte Klimaschutz-Gebiete zu definieren. In der Verordnung heißen diese "Energieraumpläne". Damit wird in den betroffenen Gebieten – zunächst nur für alle Neubauten – das Aus für jegliches fossiles Heizsystem durchgesetzt.
Beschlossene Energieraumpläne liegen bereits für folgende Bezirke vor:
2. Bezirk
7. Bezirk
16. Bezirk
In den nächsten ein bis zwei Jahren sollen alle weiteren Bezirke folgen, auf welche die Voraussetzungen gem. § 2b der Wiener Bauordnung (= Raumordnungsgesetz) anwendbar sind. Dann wird der weit überwiegende Teil des gesamten Wiener Neubauvolumens ohne fossile Wärmeversorgung errichtet werden.
Der § 2b der Wiener Bauordnung legt fest, für welche Gebiete solche Verordnungen möglich sind.
Voraussetzung ist, dass dort sowohl eine Fernwärmeversorgung als auch zumindest ein zweites „hocheffizientes alternatives System“, also eines auf Basis erneuerbarer Wärme, realisierbar ist.
Sind diese Bedingungen erfüllt kann festgelegt werden, dass Neubauten nur mehr mittels dieser Wärmesysteme errichtet werden dürfen.