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Der Baustellenbetrieb soll möglichst weiterlaufen
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Bauwirtschaft bereitet sich auf die Zeit nach Corona vor

Die großen Baukonzerne möchten so schnell wie möglich wieder den Baustellenbetrieb aufnehmen. Strabag, Porr, Habau und nun auch Leyrer + Graf nehmen die Bautätigkeit unter Wahrung der vereinbarten Schutzmaßnahmen wieder auf.

Der wirtschaftliche Druck in der Bauwirtschaft ist groß: Nach dem Tourismus mit seit 16. März über 60.000 arbeitslos gemeldeten Mitarbeitern, folgt die Baubranche mit über 28.000 arbeitslos gemeldeten Personen. Insgesamt verzeichnet das AMS mit Stand 1.April 562.522 Arbeitslosen einen traurigen Rekord in der Zweiten Republik.

Wie sich die neuen Regelungen, unter denen Baustellen weitergeführt werden dürfen, auf die Arbeitslosigkeit auswirken, wird man erst in den nächsten Wochen sehen. Die großen Konzerne haben ihre Mitarbeiter zunächst zur Kurzarbeit angemeldet. Vergangene Woche konnte aber eine Regelung für die auf Baustellen kaum einhaltbare 1-Meter-Regelung gefunden werden. Die Konzerne haben daher angekündigt, die Baustellen, wo es möglich ist, weiterzuführen. Möglicherweise könnte diese Regelung die hohe Arbeitslosigkeit am Bau abfedern.

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„Ich bin sehr froh, dass es zu dieser sehr guten Lösung der Sozialpartner gekommen ist, denn ein totaler Stillstand wäre fatal", meint Stefan Graf, CEO Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H. Der Baukonzern hat sich in diesem Sinne auch bereits von Anfang an so organisiert, dass innerhalb der schwierigen Rahmenbedingungen der Baustellenbetrieb sukzessive wieder aufgenommen werden kann. Die Prüfung, ob und bei welchen Baustellen die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden können, sei bereits erfolgt und es werden die entsprechenden sicherheitstechnischen Voraussetzungen derzeit geschaffen. "Selbstverständlich hat die Gesundheit und der Schutz unserer Mitarbeiter nach wie vor höchste Priorität“, so CEO Graf.

Stefan Graf
CEO Stefan Graf, Leyrer + Graf

Um sich rechtlich abzusichern, werde mit den Auftraggebern individuell und gewohnt partnerschaftlich die weitere Vorgehensweise besprochen, ob die Handlungsanweisungen bezüglich Transport, Schutzmaßnahmen, Bauarbeitenkoordination, Unterbringung usw. umsetzbar seien. Graf weiter: „Da allerdings davon ausgegangen wird, dass die Bauproduktion nicht in vollem Ausmaß in den nächsten Wochen erfolgen kann, sind jene Mitarbeiter, die nicht wieder im vollen Baubetrieb beschäftigt sind, in Abstimmung mit dem Betriebsrat für die kommenden drei Monate in Kurzarbeit."