Bestandsverbesserung von Wohnungen braucht umfassende Reform

Eine punktuelle Bestandsverbesserung reicht nach Ansicht von EHL Wohnen nicht aus: Neben aktiven und passiven Kühlmaßnahmen müssten auch die Schaffung von Freiflächen und weitere Modernisierungen im Wohnungsbestand rechtlich erleichtert werden.

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Installation von Klimaanlagen und das Anbringen von Außenbeschattungen zu erleichtern, ist aus Sicht der Immobilienbranche ein wichtiger Schritt. Im Hinblick auf die dringend notwendige zeitgemäße Weiterentwicklung des Wohnungsbestands bringt eine solche Bestandsverbesserung aber vorerst nur eine punktuelle Erleichterung, die zwar Maßnahmen gegen die Überhitzung von Wohnungen rascher ermöglicht, zahlreiche andere Aspekte jedoch außer Acht lässt. Im Interesse von Mieterinnen und Mietern, Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern sowie des urbanen Wohn- und Lebensraums sollten die geplanten Reformen daher auf alle Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen ausgedehnt werden, fordert das Wohnungsmaklerunternehmen EHL Wohnen.

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Rechtliche Hürden erschweren Bestandsverbesserung

„Derzeit sehen weder das Wohnungseigentumsgesetz noch das Mietrechtsgesetz vor, dass Eigentümer oder Mieter Hitzeschutzmaßnahmen wie Klimageräte oder außenliegenden Sonnenschutz ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nachrüsten können. Die Senkung dieser rechtlichen Hürden bei der Modernisierung von Bestandswohnungen ist daher ausdrücklich zu begrüßen“, erklärt Karina Schunker, Geschäftsführerin der EHL Wohnen GmbH. „Doch um in Zukunft zeitgemäßes Wohnen, auch unter dem Aspekt der zunehmenden Erwärmung, im historischen Wohnungsbestand unserer Städte zu ermöglichen, brauchen wir eine umfassende Reform statt punktueller Verbesserungen.“

Freiflächen als zentrales Kriterium bei der Wohnungssuche

Als weiteres Beispiel nennt Schunker die Schaffung von Freiflächen. Private Freiflächen zählten heute zu den wichtigsten Kriterien bei der Wohnungssuche, weshalb Neubauwohnungen standardmäßig mit Balkonen, Terrassen oder Eigengärten geplant und errichtet würden. Die nachträgliche Errichtung von Balkonen oder Terrassen bei Bestandsgebäuden würde die Wohnqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erheblich verbessern, scheitere aber aufgrund der derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen häufig an einem erheblichen bürokratischen Aufwand oder an den erforderlichen Zustimmungen. Hier brauche es dringend Lösungen, so Schunker.

Wohnungseigentumsgesetz als größter Hebel

Den stärksten Hebel zur Verbesserung der Situation sieht EHL Wohnen im Wohnungseigentumsgesetz. Derzeit könne jeder einzelne Wohnungseigentümer ohne jegliche Begründung Verbesserungen verhindern, auch wenn er in keiner Weise betroffen ist – sodass auch die sinnvollsten Maßnahmen fast immer verhindert werden. Vernünftiger wäre es laut Schunker, wenn Miteigentümer Maßnahmen nur dann einspruchen könnten, wenn sie eine Beeinträchtigung ihrer Interessen nachweisen.

Stadtbilderhaltung darf Modernisierung nicht verhindern

Ebenfalls überfällig sei ein praxisgerechter Schutz des Stadtbildes. Wenn historische Stadtzentren als wertvolle Lebensräume erhalten werden sollen, müsse eine Weiterentwicklung ermöglicht werden: Dass Außenjalousien und Balkone im 19. Jahrhundert nicht zum Stadtbild gehörten, dürfe im 21. Jahrhundert nicht als Begründung dienen, eine Wohnqualitätsverbesserung zu verhindern. Bei der behördlichen Genehmigung müsse die Verbesserung der Lebensqualität für die Bewohner mindestens denselben Stellenwert bekommen wie die Erhaltung des Stadtbilds.

Soziale und ökologische Gründe für die Bestandsverbesserung

Die Umsetzung dieser Maßnahmen sei sowohl aus sozialen als auch aus ökologischen Gründen notwendig. Bestandswohnungen bildeten den größten Teil des Wohnungsangebots und blieben auch künftig für viele Menschen die wichtigste Wohnform. Umso wichtiger sei es, diese Gebäude an die veränderten klimatischen Bedingungen und die heutigen Anforderungen an Wohnqualität anzupassen und zugleich die historische Bausubstanz langfristig zu erhalten. Damit werde ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet, indem bestehende Gebäude aufgewertet statt durch Neubauten ersetzt würden. Verbesserungsmaßnahmen dürften daher nicht an unnötigen rechtlichen oder bürokratischen Hürden scheitern.