Tunnelröhre
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Brenner Basistunnel: So geht es nun weiter

Die Brenner Basistunnelgesellschaft (BBT SE) hat das ursprüngliche Porr-Baulos (H51) geteilt und nun das Baulos Pfons-Brenner (H53) mit einer geschätzten Auftragssumme von 855 Millionen Euro (netto) europaweit ausgeschrieben.

Das nun ausgeschriebene Baulos befindet sich zwischen den Gemeinden Pfons im Norden und Gries am Brenner im Süden. Mit Pfons-Brenner (H53) und Hochstegen (H52) wurden zwei neue, unterschiedliche Tunnelbaulose konzipiert. Die beiden Bereiche entstammen dem vormaligen Baulos Pfons-Brenner (H51).

Neben dem Baulos Sillschlucht-Pfons (H41) gehört Pfons-Brenner (H53) zu einem der größten Abschnitte auf österreichischem Projektgebiet.

Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Vortrieb der beiden Haupttunnelröhren in Richtung Norden bis zur Losgrenze zum Baulos H41 sowie in Richtung Süden bis zur Staatsgrenze am Brenner. Auch der Erkundungsstollen wird bis zur Staatsgrenze ausgebrochen. Insgesamt sind ca. 25,2 km Haupttunnelröhren aufzufahren, davon rund 15,2 km maschinell mittels TBM und rund 10 km konventionell im Sprengverfahren. Zusätzlich erfolgt der Ausbruch von 1,3 km Erkundungsstollen. Auch Querschläge mit einer Gesamtlänge von ca. 2,3 km werden vorgetrieben. Daneben finden diverse Arbeiten an der Innenschale statt.

Baufortschritt beim Brenner Basistunnel

Mit Stand Jänner 2022 sind fünf Hauptbaulose in Bau: Mauls 2-3, Eisackunterquerung (Projektgebiet Italien); Sillschlucht, Sillschlucht-Pfons (Projektgebiet Österreich). Insgesamt umfasst das Tunnelsystem des BBT rund 230 Tunnelkilometer. Davon sind aktuell 149 km ausgebrochen: 53 km Haupttunnel, 55 km Erkundungsstollen sowie 41 km sonstiger Tunnelbauwerke wie Zufahrtstunnel oder Logistikstollen.

Vertragsauflösung im Oktober 2020

Die Arbeiten im ehemaligen Baulos Pfons-Brenner wurden mit der Vertragsauflösung vom 27.10.2020  eingestellt. Im Zuge des zu überarbeitenden Bauprogramms werden die verbleibenden Abschnitte dieses Bauloses neu bewertet und optimiert. Damit die Arbeiten so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden können, erfolgt die Abwicklung der Arbeiten in zwei Baulosen. Die entsprechenden Ausschreibungen erfolgen jeweils innerhalb des nächsten Jahres, mit dem Ziel, die Bauarbeiten im Abschnitt Pfons-Brenner im Herbst 2021 wieder aufzunehmen, so eine Aussendung der Brenner Basistunnelgesellschaft (BBT SE).

Ende Oktober erfolgte die Vertragsauflösung mit folgender Erklärung der Vorstände der BBT SE Gilberto Cardola und Martin Gradnitzer von der BBT SE:

Beim Baulos H51 Pfons-Brenner, dem etwa 15 km langen südlichsten Abschnitt des Projektgebiets in Österreich, konnte zwischen der Brenner Basistunnelgesellschaft (BBT SE) und dem Auftragnehmer, der ARGE H51 (bestehend aus einem Konsortium aus PORR Bau GmbH, G. Hinteregger & Söhne Bau GmbH, Condotte S.p.A. und Itinera S.p.A.) keine Einigung erzielt werden. „Die endgültige Weigerung der vertraglich zugesagten Leistungen in mehreren Punkten und der nun eingetretene Vertrauensverlust hat uns leider dazu gezwungen, die Vertragsbeziehung mit der ARGE H51 aufzulösen. Auch angesichts der in Aussicht stehenden Vertragsauflösung hat die ARGE H51 nicht eingelenkt, sondern hat ihre vertragliche Sicht veröffentlicht. Um schnellstmöglich den Weiterbau beim Brenner Basistunnel sicherzustellen, wurde bereits eine vertiefende Analyse des Gesamtprojekts zum Zweck der ehestmöglichen Neuausschreibung in die Wege geleitet."

Keine konstruktive Zusammenarbeit mit der ARGE H51 seit Vergabe des Bauloses

Seit kurz nach Auftragsvergabe bestehen große Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zwischen der BBT SE als Bauherrn und der ARGE H51 bei diesem größten Bauabschnitt auf österreichischem Projektgebiet. In den vergangenen Tagen wurde die Sachlage von der ARGE H51 in der Öffentlichkeit einseitig und sehr vereinfacht dargestellt und nur auf das Thema Tübbinge beschränkt. Die BBT SE hält jedoch ausdrücklich fest, dass es sich nicht um Probleme technischer Natur, wie das angesprochene Tübbingsystem handelt. Hauptgrund für die Vertragsauflösung sind die endgültige Leistungsverweigerung und Leistungsverzögerungen in mehreren zentralen vertraglichen Punkten, und der nunmehr eingetretene Vertrauensverlust der BBT SE in die ARGE H51. Die BBT SE wird zudem keine Einzelheiten über die verschiedenen Rechtsstandpunkte der Vertragspartner mit Ausnahme des Tübbingsystems öffentlich machen, um die ARGE H51 vor Reputationsschäden zu schützen und dem angedrohten Gerichtsprozess nicht vorzugreifen.

Das Tübbingsystem

Die noch unter der technischen Federführung des früheren Vorstands durchgeführte Ausschreibung hat die Verantwortung für die Planung und die Ausführung des Tübbingsystems mit einer Mindestdicke von 40 cm dem Auftragnehmer übertragen, damit dieser bei der Realisierung des Bauwerks seine Unternehmererfahrung einbringen kann. Wenn die ARGE H51 der Ansicht war, dass ein 40 cm-Tübbing die Lasten nicht aufnehmen konnte, hätte sie einen stärkeren Tübbing anbieten können. Die ARGE H51 gibt erst jetzt, nach bereits erfolgter Auftragsvergabe an, dass der von ihr angebotene 40 cm Tübbing nicht umsetzbar ist und verlangt entweder eine Erhöhung der Tübbingstärke oder eine Reduzierung der Lasten gemäß Planung zulasten der BBT SE. Die BBT SE als Auftraggeberin hat dennoch stets ihre Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der ARGE H51 zum Ausdruck gebracht, und mehrfach Lösungen für das von der ARGE H51 beim „Tübbingsystem“ aufgeworfene technische Problem aufgezeigt. Die BBT SE bedauert es zutiefst, dass diese Hilfestellungen von Seiten der ARGE H51 nicht angenommen wurden, und es dadurch beim Baulos Pfons-Brenner zu sehr schwerwiegenden Verzögerungen kam, die bei Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, vermieden hätten werden können.

Vertragsauflösung ist einziger Weg

Die BBT SE hat sich angesichts der verschlossenen Haltung des Auftragnehmers im September 2020 veranlasst gesehen, der ARGE H51 eine letzte Chance auf eine vertragskonforme und partnerschaftliche Abwicklung des Projekts einzuräumen. Trotz intensiver Bemühungen war eine Lösung nicht erzielbar und die Vertragsauflösung für die BBT SE unumgänglich. Beide BBT-Vorstände betonen: „Als neuer Vorstand haben wir ein schwieriges Baulos übernommen und uns noch fast ein Jahr lang intensiv um eine Lösung bemüht. Einen „Milliarden-Auftrag“ löst man nicht leichtfertig auf; uns blieb aber jetzt keine andere Wahl, weil auch der zuletzt von der ARGE H51 am 5. Oktober 2020 vorgelegte Lösungsvorschlag bauwirtschaftlich und rechtlich nicht tragfähig war. Auch uns ist die Entscheidung der Vertragsauflösung nicht leichtgefallen. Als öffentlicher Auftraggeber sahen wir uns dennoch zu dieser Entscheidung gezwungen, um den sorgsamen und rechtskonformen Umgang mit öffentlichen Geldern zu gewährleisten.“

Neuausschreibung ermöglicht weiteren Baufortschritt

Die Vertragsauflösung mit der ARGE H51 beim Baulos Pfons-Brenner zum jetzigen Zeitpunkt, und mit der dadurch notwendigen Neuausschreibung erfordert eine sorgfältige und vertiefte Analyse des Bauzeitplans und des Vergabeplans. Die BBT SE wird auch weiterhin ihr Äußerstes tun, um das zukunftsweisende Infrastrukturprojekt Brenner Basistunnel im bestmöglichen Zeitrahmen voranzubringen. Bei einem so komplexen Infrastrukturprojekt wie dem Brenner Basistunnel können nicht geplante Ereignisse eintreten, die Auflösung des Bauvertrags ist so ein Ereignis. Beim Projekt des BBT sind als Risikovorsorge sowohl Puffer für die Bauzeit als auch für die Baukosten grundsätzlich eingeplant. Nachdem nun die Entscheidung zum Baulos H51 gefallen ist, wird die BBT SE die laufende Evaluierung zum Bauzeitplan abschließen, alle möglichen Maßnahmen bewerten und einen aktualisierten Bauzeitplan fertigstellen. Auf Basis des aktualisierten Bauzeitplans wird geprüft ob die Risikovorsorge zur Abdeckung von Mehrkosten infolge der Auflösung und der Inflation bzw. Wertanpassung ausreicht.

Erklärung der Porr:

Die gestern in einem Schreiben der BBT SE verkündete Rücktrittserklärung vom am 28.03.2018 zwischen der ARGE H51 Pfons-Brenner und der BBT SE geschlossenen Bauvertrag zur Errichtung des Bauloses Pfons-Brenner des Brennerbasistunnels ist eindeutig rechtswidrig, der Vertrag ist damit weiterhin aufrecht. Die PORR AG wird sämtliche Schritte setzen, um ihre Rechte zu wahren.

 Die Brenner Basistunnel SE (BBT SE) hat mit von den beiden BBT-Vorständen Martin Gradnitzer und Gilberto Cardola unterzeichnetem Schreiben vom 27.10.2020 den Rücktritt vom Bauvertrag B0142 „aus schwerwiegenden (wichtigen) Gründen“ bekannt gegeben. Begründet wird der Vertragsrücktritt vor allem mit angeblicher „Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit dem Tübbingsystem“. Karl-Heinz Strauss, Vorstandsvorsitzender der PORR AG: „Diese einseitige Vertragsauflösung ist eindeutig rechtswidrig. Der Vertrag zwischen der ARGE H51 und der BBT SE ist weiterhin aufrecht, selbst bei einer Neuvergabe.“  Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des renommierten Universitätsprofessors Dr. Andreas Kletečka. Das hätte weitreichende Folgen: „Bei einer rechtswidrigen Auflösung müsste die BBT auf jeden Fall den Vertrag mit der ARGE und allenfalls auch einen zweiten Vertrag mit einem neuen Auftragnehmer erfüllen. Die BBT hätte nicht nur den Gewinnentgang, sondern auch alle Kosten für die permanente Leistungsbereitschaft des gesamten ARGE-Belegschaft und der ARGE-Technik zu bezahlen. Das kann schon in die Nähe der ursprünglichen Auftragssumme kommen“, so Kletečka.

Aufsichts- und Managementfehler sollen kaschiert werden

Die Vertragsauflösung ist aber nicht nur rechtlich nicht gedeckt, sie ist auch höchst unverantwortlich gegenüber den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Ein weiterer jahrelanger Verzug dieses bedeutenden europäischen Infrastruktur-Projektes und Kostensteigerungen in vielfacher Millionenhöhe sind damit unvermeidlich. Die PORR war immer leistungs- und gesprächsbereit und hat technisch sichere Lösungen auch ohne Mehrkosten angeboten. Strauss: „Seit nunmehr mindestens 2 Jahren wissen Vorstand und Aufsichtsrat der BBT SE, dass sie bei der Ausschreibung einen Fehler gemacht haben, der die Sicherheit des Tunnels gefährden würde.“ Würde die BBT, so Strauss, die Sicherheitsbedenken ernst nehmen, müssten Vorstand und Aufsichtsrat eingestehen, dass sie bei der Ausschreibung aus Kostengründen Parameter festgelegt haben, die bei Anwendung der gültigen technischen Normen die sichere Errichtung des Tunnels unmöglich machen. „Da aber offensichtlich nicht sein kann, was nicht sein darf, will man sich nun mit einer rechtswidrigen Vertragsauflösung retten.“

Aufrechter Vertrag

Die PORR AG, die an der ARGE H51 Pfons-Brenner mit ca. der Hälfte der Auftragssumme (966 Mio. Euro zzgl. USt.) beteiligt ist, wird sämtliche Schritte unternehmen, um ihre Rechte zu wahren. „Der Vertrag ist aufrecht. Deshalb werden wir jetzt auch nicht den Kopf für die Management- und Aufsichtsfehler hinhalten und die BBT für den Schaden, der nun entstanden ist, zur Verantwortung ziehen,“ so Strauss abschließend.

Aktueller Stand bei der Porr

Diese Haltung wurde offenbar überdacht. Die Porr, die bereits rund 150 Millionen Euro verbaut hatte, drohte mit einer Klage. Bislang wurden jedoch keine rechtlichen Schritte eingeleitet. Ob die Porr an der neuen Ausschreibung teilnimmt, dazu wollte die Porr auf Anfrage von a3BAU keine Stellungnahme abgeben.