Bauverfahren Corona
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Corona: So sind Bauverhandlungen wieder möglich

Mit der Änderung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgsetzes sind Bauverhandlungen, Augenscheine, Beweisaufnahmen und dergleichen unter Einhaltung gewisser Auflagen wieder möglich. Hier die Textstelle:

Änderung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes

Das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz COVID-19-VwBG, BGBl. I Nr. 16/2020, in der Fassung des 4. COVID-19-Gesetzes, BGBl. I Nr. 24/2020, wird wie folgt geändert:

1. § 3 samt Überschrift lautet:
Mündlicher Verkehr zwischen Behörden und Beteiligten

§ 3. (1) Mündliche Verhandlungen (§§ 40 bis 44 AVG; §§ 43 und 44 VStG), Vernehmungen (§§ 48 bis 51 AVG; § 24 VStG iVm. §§ 48 bis 51 AVG, § 33 VStG), Augenscheine, Beweisaufnahmen und dergleichen sind nur durchzuführen, wenn sichergestellt ist, dass am Ort der Amtshandlung zwischen den anwesenden Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann. Die an der Amtshandlung teilnehmenden Personen haben eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion zu tragen; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann. Der Leiter der Amtshandlung hat für die Einhaltung dieser Vorschriften zu sorgen; § 34 Abs. 2, 4 und 5 AVG ist anzuwenden.

In einem gemeinsamen Brief, der am 14. Mai an die österreichischen BürgermeisterInnen verschickt wurde, ersuchten Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl die Bauverfahren, die durch die Corona-Maßnahmen stark eingeschränkt wurden, so schnell wie möglich wieder zu ermöglichen. In dem Schreiben heißt es wörtlich:

"Wir ersuchen daher - unter Beachtung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen - eine ehestmögliche Wiederaufnahme von Bauverfahren, die durch die COVID-19-Maßnahmen bis dato stark eingeschränkt wurden, zu ermöglichen."

Rasche Behördenabläufe seien jetzt nicht nur für Projektverwirklichungen bei Bund, Ländern und Gemeinden wichtig, sondern auch ein wichtiger Impulsgeber für die Bauwirtschaft, die ein bedeutender Arbeitsplatzmotor ist und gerade in Krisenzeiten für das comeback der österreichischen Wirtschaft und die Stärkung der Konjunktur eine wichtige Rolle spiele, so Schramböck und Riedl abschließend.