Corona: Wann darf ich zurück an die Arbeit in Österreich?
Seit dem 1. Mai 2020 wurden viele Maßnahmen gegen das Coronavirus wieder gelockert. Der Hintergrund dieser Lockerungen ist der Neustart des wirtschaftlichen Lebens. Ein wichtiger Bestandteil der heimischen Wirtschaft ist das Bauwesen und die grob 300.000 Arbeitsstellen in dieser Sparte können nicht nur durch österreichische Arbeitnehmer bedient werden. Unsere Nachbarländer leisten einen fleißigen Anteil an der Errichtung von Objekten und deshalb fragen sich zahlreiche Bauunternehmer, wann die ausländischen Kollegen wieder an unserer Seite arbeiten können.
Die Arbeit auf österreichischen Baustellen ist trotz Corona wieder für Ausländer möglich
In den Ausführungen der WKO zur Einreise nach Österreich ist der Baubetrieb nicht dezidiert erwähnt. Im Gegensatz dazu werden beispielsweise Sonderregelungen für Arbeitskräfte in der Forstwirtschaft oder im Gesundheitswesen erwähnt. Trotzdem wird die Bauwirtschaft hier keineswegs missachtet. Die Arbeitskräfte für Baustellen zählen nämlich eindeutig zu den Standardregelungen für Einreisende.
Attest für Coronafreiheit bedeutet prinzipielle Arbeitserlaubnis
Seit dem 1. Mai 2020 dürfen Menschen aus den Nachbarstaaten wieder nach Österreich einreisen, wenn sie einen Nachweis erbringen können, dass sie nicht mit CoVid-19 infiziert sind. Dieser Nachweis darf nicht älter als 4 Tage sein. Entsprechend dieser Regelung dürfen alle coronafreien Bauarbeiter auch wieder in Österreich ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn sie aus einer der folgenden Länder stammen:
- Italien
- Schweiz
- Liechtenstein
- Deutschland
- Ungarn
- Slowenien
- Slowakei
- Tschechien
Welcher Corona-Test gilt für die Einreise nach Österreich?
Diese Frage lässt der Gesetzestext mit den diversen Anlagen offen. Es könnte nämlich zahlreiche Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nun versucht sein, privat einen Test durchzuführen, damit die Arbeit auf den Baustellen trotz Corona wieder möglichst zügig voran geht. Welche Tests aber tatsächlich angenommen werden hängt vom heimischen Gesundheitsministerium und von den Regelungen der Nachbarländer ab. Unsere Anfrage zu dieser komplexen Fragestellung läuft beim Sozialministerium und bei weiteren Stellen. Wir informieren frühestmöglich zu diesem Thema.