Gewessler mit Buch (Klimaplan)
© APA / Roland Schlager

Das bringt der Klimaplan für die Bau- und Immobilienwirtschaft

Der nationale Klima- und Energieplan (NEKP) ist am Mittwoch im Ministerrat beschlossen worden. Lesen Sie hier die Auswirkungen für die Bauwirtschaft

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat heute den finalen österreichischen Energie- und Klimaplan präsentiert – dieser wird nun an die EU-Kommission übermittelt. In diesem Plan legt Österreich dar, wie das rechtlich verbindliche EU-Klimaziel bis 2030 erreicht wird. Das Gesetz sieht vor, dass die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 46 bis 48 Prozent sinken müssen. Die Berechnungen im NEKP zeigen nun – Österreich wird dieses Ziel mit der Umsetzung des Plans erreichen.

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Es sind vier Punkte, die den neuen Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) vom ursprünglichen aus dem Jahr 2023 unterscheiden: Die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen, der Ausbau der Wasserstoffproduktion, der Einsatz von CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie die Beibehaltung der Förderungen für den Heizungstausch und die Sanierung von Gebäuden. Alles in allem vier vor allem auch für die Bauwirtschaft wichtige Weichenstellungen. Mit diesen Änderungen im Klimaplan soll die Lücke zwischen 35 Prozent Treibhausgas-Reduktion im alten Entwurf und 48 Prozent im neuen geschlossen werden.

1. Ende der klimaschädlichen Subventionen

Dass der Entwurf das Ende klimaschädlicher Subventionen bedeuten könnte, war zuvor bereits durchgesickert, wird seit längerem diskutiert und bedeutet vor allem für Industrie und Landwirtschaft erhebliche Herausforderungen. Festgehalten wurde die Einsparung von zwei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Wie das passieren soll, wird eine im Finanzministerium angesiedelte Arbeitsgruppe festlegen. Ob das Dieselprivileg damit komplett fällt, wird je nach politischem Lager anders interpretiert.

2. Wasserstoff wird forciert

Dem Energieträger Wasserstoff wird im neuen Entwurf viel Aufmerksamkeit geschenkt. Wasserstoff stellt vor allem in der Eisen- und Stahlindustrie sowie im Schwerverkehr – und hier auch bei schwerem Baugerät – eine wichtige Säule zur Energieversorgung dar, wo Elektrifizierung alleine nicht ausreichen wird. Ebenso soll eine zielgerichtete, für den Wasserstoffeinsatz kompatible und verhältnismäßige Infrastruktur aufgebaut werden. Dafür soll vor allem die bestehende Gasinfrastruktur in eine dedizierte Wasserstoffinfrastruktur umgewidmet werden („Roadmap zu einem Hydrogenen Backbone“). Aufgebaut werden soll 1 GW Elektrolysekapazität zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff bis 2030.

3. Abscheidung und Speicherung von CO2

Ebenso erfreulich ist das Bekenntnis zu Carbon Capture and Storage (CCS). Im Entwurf heißt es dazu: „Für die nicht vermeidbaren THG-Emissionen aus jenen Sektoren, die im Bereich der industriellen Prozesse sowie teils energetisch anfallen werden, muss aus heutiger Sicht der Weg der technologischen Abscheidung und geologischen Speicherung und/oder Nutzung verfolgt werden...“ Damit könnte der Weg für die Speicherung und spätere Verwendung prozessbedingter CO2-Emissionen bei der Zementproduktion geebnet sein. Damit könne man den Kohlenstoff im Kreislauf führen. 

4. Fortführung der Förderung von Heizungstausch und Sanierung

Schließlich sollen die kürzlich von der Bundesregierung ins Leben gerufenen großzügigen Förderungen für Heizungstausch und Sanierung beibehalten werden.

Versäumnis mit Übermittlung von Klimaplan nachgeholt

Mit der Übermittlung des Nationalen Energie- und Klimaplans nach Brüssel erfüllt Österreich zudem schlussendlich seine europarechtlichen Verpflichtungen. Der Entwurf wurde im vergangenen Jahr durch die Europaministerin einseitig zurückgezogen. Nun wird auf Basis dieses Entwurfs ein Plan mit zusätzlichen Maßnahmen übermittelt.

„Wir haben in den vergangenen Jahren unser Land auf Klimakurs gebracht. Vor fünf Jahren haben manche die Klimaneutralität als unerreichbar abgetan, heute zeigen wir: Es geht und wir sind auf dem richtigen Weg. Nach Jahrzehnten des Stillstands, gehen die klimaschädlichen Emissionen endlich zurück. Österreich wird sein Klimaziel erreichen. Entschlossene Klimapolitik wirkt – das gehört nun fortgesetzt“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. 

 

Die EU-Ziele sehen vor, dass Österreich seine klimaschädlichen Emissionen bis 2030 um 48 Prozent senken muss. Zwei Prozentpunkte davon dürfen über die ETS-Flexibilität kompensiert werden – diese Flexibilität nutzt Österreich aus. Gleichzeitig muss der Anteil der Erneuerbaren Energie am Bruttoendenergieverbrauch auf 57 Prozent steigen. All diese Ziele erfüllt Österreich mit dem vorliegenden NEKP.

Grafik klimaziele
Emissionsentwicklung laut aktualisiertem Klimaplan

Emissionen 2005 – Ausgangswert: 56,8

Emissionen 2022: 46,2

Emissionsrückgang WAM 2024: -13,0

Emissionsrückgang Abschaffung klimaschädlicher Subventionen: -2,0

Einsatz CCS bei nichtvermeidbaren Emissionen: -0,5

Prognostizierte Emissionen 2030: 30,7

Ziel Effort Sharing 2030 inkl. ETS Flexibilität: 30,7

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