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Kanzler- und Vizekanzler sprechen mittlerweile von einer Gesundheits- und Wirtschaftskrise
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Härtefall-Fonds: So beantragen Sie die Unterstützung

Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.  

Phase 1 - Soforthilfe
Der Anmeldelink ist seit Freitag (27.3./17:00 Uhr) online geschaltet. Der Antrag auf Direkthilfe kann online gestellt werden. Dabei handelt es sich um eine unbürokratische Beantragung. Eine Kopie eines Personaldokuments, eine Selbsteinschätzung mit einer eidesstattlichen Erklärung sollen für die 1. Phase, in der bis zu 1.000 Euro beantragt werden, reichen. Finanzminister Blümel rechnet mit einer Auszahlung "im Lauf der nächsten Woche".

Höhe der Auszahlung

  • Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
  • Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro 
  • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.

Antrag über die WKÖ stellen (Link zeitweise überlastet)

Phase 2
Nach dieser ersten schnellen Auszahlung, um Miete etc. abzudecken, startet im April die 2. Phase. Dann können bis zu 2.000 Euro pro Monate für 3 Monate beantragt werden. Die Höhe richtet sich nach dem nachgewiesenen Dienst- oder Einkommensentgang. Diese Anträge werden stichprobenartig kontrolliert.

Wer kann einen Antrag stellen?

Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können (Stand 26.3./16:00 Uhr):

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Mittlerweile gibt es konkrete Ausformulierungen, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung gewährt wird (Stand 26.3./20:30)

Grundsätzlich sind das Selbständige, die von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sind. Das bedeutet:  

  • Sie sind nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken 
    oder 
  • von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen 
    oder 
  • haben einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres. 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

  • Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019 - Zeitpunkt: Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Obergrenze: im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf Einkommen max. 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen - wenn kein Einkommenssteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung - Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro p.a.
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), z.B. aus Vermietung und Verpachtung
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
  • Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND des Härtefallfonds ist ausdrücklich möglich.
  • Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich
  • Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf - die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein

Welche Unterlagen und Daten brauchen Sie für den Antrag?

Folgendes können Sie bereits vorbereiten:

  • WKO-Benutzeraccount, falls vorhanden. 
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne Account möglich.
  • Ihre persönliche Steuernummer  
  • Ihre KUR ODER GLN:
    Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“. Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten. Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter: firmen.wko.at 
    Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen. 
  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation

So läuft der Antrag ab:

  • Sind die Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf “Einreichen”. 
  • Danach erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail. Aber Achtung: Das ist noch keine Zusage für die Förderung.  
  • In diesem Mail erhalten Sie auch einen Link, wo Sie binnen 72 Stunden Ihren Identifikationsnachweis hochladen müssen. Andere Variante: Sie laden den unterschriebenen Antrag hoch. 

Sobald die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, und bei Erfüllen der Förderrichtlinien wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen.

Weitere Unterstützungen durch den Bund

Steuerstundungen

Zusätzlich soll es zehn Milliarden Euro an Steuerstundungen geben, da dies gerade jetzt in Zeiten von Umsatzeinbußen notwendig ist. Blümel berichtet von bereits 55.600 eingegangenen Anträgen zur Steuerstundung, wovon bereits 45.000 erledigt sind. Hier geht es vor allem darum, den Unternehmen ihre Liquidität zu erhalten.

Garantien

Garantien für Überbrückungskredite und für Kredittilgungen können derzeit in einem digitalen Schnellverfahren beantragt werden, berichtet Schramböck. Dieses Verfahren sieht vor, dass unmittelbar mit der Antragstellung der Garantievertrag ausgestellt wird, sodass die Anträge von der aws in Zusammenarbeit mit den Banken innerhalb von 48 Stunden abgearbeitet werden. Aufgrund des sehr vereinfachten Verfahrens, das für eine Vielzahl von Garantien eingerichtet wurde, ist es jedenfalls erforderlich, dass der Garantieantrag vom Unternehmen gemeinsam mit der Bank gestellt wird. An den Förderungsvoraussetzungen und Förderungsinhalten ändert sich nichts. Anträge sind über den aws Fördermanager möglich.

aws-Fördermangager

Kurzarbeit

Diese sei in Österreich breit angelaufen und biete die Möglichkeit, dass viele nicht ihren Job verlieren, so Kurz. Dass es angeblich bereits Fälle gebe, wo Kurzarbeit in Anspruch genommen werde, während die Mitarbeiter voll weiterarbeiten würden, sei bedauerlich. Allerdings werden diese Unternehmer mit der vollen Härte der Verfolgung zur rechnen haben.

Nothilfefonds

15 Milliarden Euro sollen in die Notfallhilfe investiert werden, um Branchen zu unterstützen, die besonders hart von der Corona-Krise getroffen werden, also beispielsweise durch Geschäftsschließungen. Grundlage für die Berechnung der Höhe ist die Quartalsumsatzsumme, die zunächst als Kredit bis zu einer Höhe von 120 Millionen Euro mit dem derzeit geringstmöglichem Zinssatz gewährt wird, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Um die Eingriffe seitens des Gesetzgebers abzufedern, wird der entstandene Schaden bei Nachweis vom Staat ersetzt. Das kann bis zu 75 Prozent der Kreditsumme betragen. Dieser Teil des Kredits wandelt sich dann in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss um, erklärt Kogler.

Schramböck ergänzt: Die Unterstützung mit diesen Nothilfekrediten ist mit der Kurzarbeit gekoppelt. Soll heißen: Die Mitarbeiter sind entweder in Kurzarbeit geschickt oder mit einem äquivalentem Instrument abgesichert. Ein Mitarbeiterabbau kann nicht erfolgen, wenn ein Nothilfekredit beantragt wird, stellt Schramböck klar.