Corona Baustellen
Neben den allgemeinen COVID-19-Schutzmaßnahmen gelten für Baustellen besondere Vorschriften
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Bauarbeiten und COVID-19

Sofern Arbeiten im Freie nbzw. in nicht geschlossenen Räumen (Rohbau) mit entsprechender Luftbewegung durchgeführt werden und der Schutzabstand von mindestens einem Meter nicht durchgehend eingehalten werden kann, müssen die betreffenden Arbeitnehmer einen Mund-Nasen-Schutz oder ein Vollvisier (Schutzschild, von der Stirn bis unter das Kinn) tragen.

Der Druck in der Bauwirtschaft war groß. Dementsprechend wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern unter Hochdruck an einer Lösung für die Baustellen gearbeitet. Am Freitag nun die Einigung von Baugewerbe, Bauindustrie und Gewerkschaft Bau-Holz in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat. Knackpunkt war eine Lösung, um die Einhaltung der 1-Meter-Regelung auf Baustellen umzusetzen.

Die konkreten Vorschriften

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen, damit ihre Beschäftigten gesund bleiben. Neben den allgemeinen COVID-19-Schutzmaßnahmen (gründliches Händewachen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in den Ellbogen nusten oder nießen oder in ein Taschentuch sowie Distanz von mindestens einem Meter) umfassen die Regelungen für die Bauwirtschaft in folgenden sieben Bereichen besondere Regelungen:

  • Arbeitshygiene auf der Baustelle
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Arbeitsausrüstung
  • Risikogruppen
  • Minimierungspflicht beim Transport
  • Schlafräume
  • Bauarbeitenkoordination

Die Details zu diesen Regelungen können Sie hier downloaden:

COVID-19-Regelungen für die Baustelle