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Besteller-Prinzip kommt in Deutschland gut an

Seit Dezember 2020 gilt beim Wohnungskauf in Deutschland eine neue Provisionsregel: Private Käufer müssen nur noch maximal die Hälfte des Maklerhonorars zahlen, die andere Hälfte oder mehr muss der Verkäufer tragen. Die Zufriedenheit mit der neuen Honorarordnung ist hoch – sogar bei den Verkäufern, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.

Dass das Modell sowohl bei Käufern als auch bei Verkäufern auf recht hohe Akzeptanz stößt, zeigt eine Umfrage der Maklersoftware onOffice. Am meisten Zustimmung bei den befragten Maklern fanden Aussagen, wonach sich Käufer über die neue Regelung freuen, die Käufer allgemein zufriedener und konkret auch mit der Höhe der Provision zufrieden seien. Negative Einschätzungen (etwa Unzufriedenheit mit der Honorarregelung) werden von den Maklern hingegen kaum wahrgenommen – hier stimmten maximal 6,5 % der Befragten zu.

Überraschung: Verkäufer zufrieden

Nicht ein ganz so bipolares, aber dennoch ein klares Ergebnis, ist bei den Immobilien-Verkäufern zu finden. Sie würden die neue Bezahlung des Maklers ebenso sehr positiv aufnehmen, nur die Höhe der Provision macht nicht alle Verkäufer glücklich (25 % der Makler haben gute Erfahrungen, 21 % der Makler schlechte Erfahrungen gemacht). Knapp 10 % der Befragten gaben das an, dass es viel negatives Feedback von den Abgebern gebe, ebenso viele meinten aber auch, dass die Verkäufer sich besser (!) serviciert fühlten.

15 % bis 20 % Entlastung für Käufer

Ebenso wurde deutlich, dass viele Maklerbüros schon vor dem neuen Gesetz eine so genannte Innenprovision – also einen Teil des Honorars vom Abgeber – verlangten. Somit kam es im Alltag zu keinen wesentlichen Änderungen. Aus mehreren Makler-Angaben lässt sich schließen, dass die Käufer dank des Gesetzes zwischen 15 und 20 Prozent weniger zahlen müssen.

Dennoch berichten einige Makler, dass der Kommunikationsaufwand stieg, das Modell noch nicht jedem klar sei und Erklärungs- bzw. auch Überzeugungsbedarf bestünde.

„Gerechteres Modell“

Das Fazit kann mit der Aussage eines Maklers, die pars pro toto gilt, zusammengefasst werden: „Die Regelung bietet eine klare Aufteilung. Das verstehen alle Beteiligten gut.“ Auch sei sie gerechter, wurde oftmals angemerkt – der Makler vertrete schließlich auch stark die Interessen der Verkäufer, somit sei die Dienstleistung für diesen auch etwas „wert“, und die Käufer sind über die finanzielle Entlastung froh.

Grafik Zufriedenheit der Verkäufer

Grafik Zufriedenheit der Käufer