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Gemäß der Sozialpartnervereinbarung kann der Mindestabstand bei notwendigen Arbeiten auf der Baustelle nun unterschritten werden, sofern Mund und Nase aller beteiligten Personen geschützt sind
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Corona-Krise am Bau: Baustellen-Stopp aufgehoben

Nachdem die großen Baukonzerne vergangene Woche ihre Baustellen gestoppt haben, ist der Druck in der Bauwirtschaft gewachsen. Erste Gespräche mit den Sozialpartnern schlugen fehl. Gestern konnte nun doch eine Einigung erzielt werden. Die Strabag nimmt sukzessive die Bautätigkeit unter strengen Schutzmaßnahmen wieder auf.

"In den kommenden Tagen werden wir für jede einzelne Baustelle unserer über tausend österreichischen Baustellen prüfen, ob und wie die Gesundheitsvorkehrungen eingehalten werden können", sagt Thomas Birtel, Vorstandsvorsitzender der Strabag SE. Der Baukonzern geht davon aus, dass die Einrichtung der hygienischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen innerhalb der kommenden Wochen bei der überwiegenden Anzahl der Baustellen möglich sein wird.

Dennoch wird mit der jeweiligen Auftraggeberseite individuell vereinbart, für welche Baustellen die Wiederaufnahme angesichts der durch die Grenzschließungen gestörten Lieferkette überhaupt sinnvoll ist. Bei jenen Mitarbeitenden, die noch nicht wieder oder derzeit nur in einem eingeschränkten Ausmaß eingesetzt werden können, kommt Kurzarbeit zum Tragen.

Anfang vergangener Woche hatte die Strabag bekannt gegeben, den geregelten Baubetrieb in Österreich einzustellen. Eine Evaluierung der Baustellen hatte u. a. ergeben, dass bei einer Vielzahl an Baustellen der gesetzlich geforderte 1-Meter-Abstand zwischen Mitarbeitenden im praktischen Baubetrieb nicht durchgängig gewährleistet werden kann.

8-Punkte-Katalog

Gemäß der Sozialpartnervereinbarung kann der Mindestabstand bei notwendigen Arbeiten auf der Baustelle nun unterschritten werden, sofern Mund und Nase aller beteiligten Personen geschützt sind und Angehörige von Risikogruppen nicht für solche Arbeiten eingesetzt werden. Derzeit wird ein Erlass des Gesundheitministeriums geprüft, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober.

Konkret sollen acht Schutzmaßnahmen festgelegt werden, unter denen auf den Baustellen weitergearbeitet werden darf. Dabei geht es zum zusätzliche Vorgaben für die Arbeitshygiene (etwa die Reinigung von Werkzeug und Maschinen), um organisatorische Maßnahmen (z.B. zeitlich gestaffeltes Umkleiden), um zusätzlichen Schutz bei Tätigkeit, die üblicherweise mit weniger als einem Meter Abstand ausgeführt werden, etwa mittels Masken, ferner um Regelungen für den An- oder Abtransport von Personen zu und von Baustellen, um die Schlafräume (sie sollen nicht mit mehr als einer Person belegt werden dürfen) sowie auch um die Einhaltung der allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen, die auch jetzt schon im öffentlichen Raum gelten.