Corona a3bau
© Adobe Stock

Corona-Krise: Bonität soll erhalten werden

Der KSV1870 agiert in Krisenzeiten als Clearingstelle für aktuelle Bonitätsinformationen. Die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Covid-19-Maßnahmenpaket der Regierung führen zu keiner verschlechterten Bonität.

Good news für krisengeplagte Unternehmen: In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, dem Fachverband der Finanzdienstleister und weiteren Kreditauskunfteien (Bisnode, Creditreform, CRIF, Compass) agiert der KSV1870 ab sofort und befristet für die Dauer der Covid-19-Maßnahmen als Clearingstelle für Bonitätsinformationen.

Unternehmen sollen dabei die Clearingstelle auf freiwilliger Basis über bereits genehmigte Leistungen im Rahmen von Covid-19 informieren, damit diese in die Bewertung der Bonität bei allen österreichischen Auskunfteien einfließen können. Die Inanspruchnahme von finanzieller Unterstützung stellt keinen Nachteil dar, sondern wird vor allem als wesentliche Maßnahme gewertet, das wirtschaftliche Überleben der jeweiligen Firma zu sichern.

In der Pressekonferenz am Vormittag im Bundeskanzleramt deutete Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bereits an, dass Maßnahmen ergriffen werden - ein Memorandum - in Ausarbeitung sei, wonach die Inanspruchnahme von Unterstützung aus den Corona-Hilfsfonds zu keiner Verschlechterung in der Bonitätsbewertung durch die Banken führen dürfe.