Corona
Für viele Betriebe geht es ums Überleben
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Corona-Krise: Hilfspaket für die Wirtschaft im Detail vorgestellt

In der aktuellsten Pressekonferenz der Bundesregierung - mit Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel sowie WKO-Präsident Harald Mahrer - wurden die Details zur Liquditätssicherung der österreichischen Wirtschaft vorgestellt.

Es gilt, so viel wirtschaftliches Leben wie möglich aufrecht zu erhalten, leitete Vizekanzler Werner Kogler die heutige Pressekonferenz zu den wirtschaftspolitischen Maßnahmen ein. Es geht darum die Ansteckungsgefahr innerhalb der Wirtschaft einzubremsen, mit Überbrückungshilfen für große und kleine Firmen.

Der so genannte Corona-Hilfsfonds ist mit 15 Milliarden Euro dotiert und sieht zwei Instrumentarien vor:

  • garantierte Kredite (zur Sicherung der Liquidität)
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss (zur Abdeckung des Geschäftsentgangs)

Für beide Instrumentarien können ab nächster Woche (8. April) Anträge gestellt werden. Abgewickelt werden die Anträge von den Hausbanken, wodurch auf bereits bekannt Strukturen für die Untenrehmen zurückgegriffen wird.

Garantierte Kredite

Dabei handelt es sich um ein Garantieinstrument zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten. Die Garantie wird gewährt für 90 Prozent des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs (also keine Investitionskredite!). Der Kredit wird für 5 Jahre gewährt und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Die Kredithöhe kann maximal 120 Millionen Euro betragen und bemisst sich am Quartalsumsatz.

Voraussetzungen sind:

  • Geschäftstätigkeit in Österreich
  • Liquiditätsbedarf in Österreich
  • keine Dividenden- und Boniauszahlung (Beschluss im Zeitraum 16.3.2020 bis 15.3.2021)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Wer für den Zeitraum der Krise mindestens 40 Prozent Umsatzentgang nachweisen kann (hier wird das Geschäftsjahr 2019 als Vergleich herangezogen), kann am Ende des Jahres einen Ersatz seiner Fixkosten beantragen, der nicht rückzahlbar und steuerfrei ist.

Die Staffelung:

  • 40-60 % Umsatzentgang: 25 % der Kosten werden ersetzt
  • 60-80 % Umsatzentgang: 50 % der Kosten werden ersetzt
  • 80-100 % Umsatzentgang: 75 % der Kosten werden ersetzt

Der Zeitraum:

Wie Blümel betont, wird der Zeitraum noch genau definiert. Bekannt ist der Stichtag des Beginns der Krise mit 16.3.2020 - der Tag der angeordneten Geschäftsschließungen. Das Ende wird erst definiert - daher auch erst eine Abrechnung am Ende des Geschäftsjahres.

Was unter die Fixkosten fällt:

  • Miete
  • Strom und Gas
  • Internet
  • Telekommunikation
  • Lizenzkosten
  • Zinsaufwendungen (sofern nicht vom Moratorium betroffen)
  • Verträge, die nicht kündbar sind (z.B. Leasingverträge)
  • fiktiver Unternehmerlohn
  • verderbliche, saisonale Ware, wenn die Ware über 50 % an Wert verloren hat