Regler, der auf erneuerbare Energien umspringt
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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Heute wurde der überarbeitete Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) im Ministerrat beschlossen. Damit kann endlich die parlamentarische Diskussion des EAG-Pakets begonnen werden

Heute passierte das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz den Ministerrat. Damit kann die parlamentarische Diskussion und gemeinsame Einigung für die Energiewende endlich in Angriff genommen werden. „Der Entwurf des EAG-Pakets ist gut gelungen. Im Parlament kann nun ein echter Erfolg daraus werden“, erklärt Stefan Moidl, Geschäftsführer IG Windkraft.

„Seit acht Jahren diskutieren wir eine große Reform des Ökostromgesetzes, seit zweieinhalb Jahren wird am EAG gearbeitet“, bemerkt Moidl: „Wir hoffen, dass die letzten Stolpersteine durch die Verhandlungen im Parlament ausgeräumt werden."

Gesetz für die Energiewende bzw. den Ausbau des Energienetzes

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist das Gesetz für die Österreichische Energiewende. Österreich wird im Jahr 2030 100 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien produzieren. Das EAG stellt dafür ein passendes Fördersystem zur Verfügung. Insgesamt werden bis 2030 jährlich eine Milliarde Euro in den Ausbau der Erneuerbaren investiert.

„Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist unser Gesetz für die Energiewende. Mit ihm bauen wir unser Energiesystem in den nächsten zehn Jahr um – hin zu sauberem Strom für uns alle. Bis 2030 werden wir 100 Prozent unseres Stroms aus Erneuerbaren Energien erzeugen. Wir sorgen dafür, dass alle Teil der Energiewende werden können. Und wir unterstützen unsere Industrie am Weg zu Klimaneutralität 2040.“ (Zitat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler)

Das EAG legt den Zubau von 27 TWh Erneuerbare Energie bis 2030 fest. Damit soll im Jahr 2030 100 Prozent der Österreichischen Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Im Vergleich zur heutigen Erneuerbaren Stromproduktion von ca. 55,6 TWh entspricht das einer Steigerung von rund 50 Prozent.

Konkret bedeutet das in den einzelnen Technologien folgende Steigerungen:

  • + 11 TWh Photovoltaik
  • + 10 TWh Windkraft
  • + 5 TWh Wasserkraft
  • + 1 TWh Biomasse

Grafik für Steigerung der erneuerbaren Energien

Damit wird auch die Umsetzung des Eine-Million-Dächer-Programms der Bundesregierung sichergestellt. Bis 2030 soll auf einer Million Dächern in Österreich Sonnenstrom erzeugt werden.

Ermöglicht wird das alles durch eine technologiespezifische Ausgestaltung des Fördersystems mit Marktprämien und Investitionszuschüssen. Insgesamt wird derzeit das maximale Fördervolumen für Ökostrom mit einer Milliarde Euro je Jahr begrenzt. Überschreitungen im 3-jahres Mittel benötigen der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats.

Für einen durchschnittlichen privaten Haushalt wird durch Erneuerbaren-Förderbeitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale in den nächsten fünf Jahren einemaximale Belastung von rund 120 Euro im Jahr erwartet.

Energiegemeinschaften – Alle können Teil der Energiewende werden

Mit der Umsetzung der Erneuerbare-Energiegemeinschaften und der BürgerInnen-Energiegemeinschaften ermöglichen wir allen Menschen in Österreich die Teilnahme an der Energiewende. Dabei wird es zwei unterschiedliche Modelle für die jeweiligen Ausgangssituationen geben.

Erneuerbare-Energiegemeinschaften

Ermöglichen die gemeinsame Nutzung von lokal produzierter erneuerbarer Energie – in der Nachbarschaft, in der Siedlung etc.

BürgerInnen-Energiegemeinschaften

Ermöglichen die gemeinsame Nutzung von erneuerbaren Energien auf einem überregionalen Level – ein neuer Marktakteur tritt im Strommarkt auf, wenn sich mehrere NutzerInnen zu einer rechnerischen/virtuellen Gemeinschaft zusammenschließen.

Damit ist Österreich auch in Europa Vorreiter bei der Umsetzung von modernen und innovativen Lösungen zum Ausbau der Erneuerbaren.

Grüner Wasserstoff – Wir unterstützen die heimische Industrie am Weg zur Klimaneutralität

Mit dem EAG schaffen wir als eines der ersten Länder weltweit eine äußerst ambitionierte Förderung für Wasserstoff. Mit 500 Millionen Euro bis 2030 werden wir der heimischen Industrie helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben und nachhaltig Arbeitsplätze nicht nur zu sichern, sondern auch neue zu schaffen. Wir fördern damit Elektrolyseanlagen die im industriellen Bereich beispielsweise der chemischen Industrie oder bei der Stahlerzeugung fossile Energieträger ersetzen können.Damit schaffen wir die Grundlage für die Grüne Transformation der heimischen Industrie und sichern Arbeitsplätze bei den österreichischen Technologieführern der Zukunft.

Weitere Neuerungen des EAG

Darüber hinaus bringt das EAG auch viele weitere Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden.

  • Sie haben erstmals das Recht auf einen Netzanschluss zur Produktion Erneuerbarer Energie. Jeder und Jede darf so viel Strom in das Netz einspeißen, wie er oder sie auch daraus produziert.
  • Wir sorgen mit einer öffentlich zugänglichen Datenbank für mehr Transparenz für die BezieherInnen von Fernwärme.
  • Und mit einem Open-Data-Ladestellenverzeichnis legt das EAG die Grundlage für transparente Tarife beim Laden von E-Autos.

Parlamentarischer Prozess

Nach Einarbeitung der Stellungnahmen aus der Begutachtung und umfassender Abstimmung mit der EU-Kommission wird der finale Entwurf nun im Ministerrat am Mittwoch beschlossen und als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebracht. Zur Beschlussfassung des großen Gesetzespakets ist im Nationalrat eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Parallel dazu gehen die Arbeiten an einem zweiten Gesetz für den Ausbaustopp des Gasnetzes und einem großen Förderprogramm für Grünes Gas in der Industrie weiter. Dieses soll im Sommer in Begutachtung gehen.

Bestandteile des Gesetzespakets

Neben dem EAG als Kernbestandteil umfasst das EAG-Paket Novellen zu folgenden Gesetzen:

  • Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012)
  • Elektrizitätswirtschafts-und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010)
  • Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011)
  • Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG)
  • Energie-Control-Gesetz (E-ControlG)
  • Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe
  • Wärme-und Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG)
  • Starkstromwegegesetz 1968
  • Bundesgesetz vom 6. Feber 1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken

Quelle: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Stand: 11.3.2021)

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