Gemeindeinvestitionen stärken
Um kurzfristig neue Impulse zu setzen, wird eine bis Mitte 2021 befristete Verdoppelung der bislang geltenden Obergrenzen für vereinfachte Verfahren im Baubereich gefordert:
- Direktvergaben ohne vorherige Bekanntmachung sollten bis 200.000 Euro möglich sein (derzeit: 100.000 Euro)
- Direktvergaben mit Bekanntmachung bis zu 1 Mio. Euro (derzeit: 500.000 Euro) und
- nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung bis zu 2 Mio. Euro (derzeit: 1 Mio. Euro)
Investitions-Milliarde ankurbeln
Das ist gerade jetzt in der Krisenzeit besonders wichtig, wie Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl betont: “Mit der Milliarde aus dem Gemeindepaket des Bundes können Gemeinden seit 1. Juli wieder wichtige wirtschaftliche Impulse setzen. Wenn Bund, Länder und Gemeinden an einem Strang ziehen, profitieren alle davon.”
TIPP: Wie Sie als Unternehmen an der Gemeindemilliarde partizipieren
Präsentieren Sie sich mit Ihren Dienstleistungen oder Produkten als verlässlicher Partner für die Gemeinden, die jetzt die Gemeindemilliarde abrufen und Bauprojekte umsetzen - in einem Special von a3BAU und KOMMUNAL:
Gemeinden können weitere Fördermittel von Bund und Ländern lukrieren, wovon gerade finanzschwache Gemeinden profitieren können. Eine Gemeinde mit 2.000 Einwohnern erhält aus dem kommunalen Investitionsprogramm 209.000 Euro Direktzuschuss für Neuerrichtungen, Sanierungen und Instandhaltungen. Bisher wurden rund 300 Projekte eingereicht und erste Zuschüsse ausbezahlt.