Kooperative Projektabwicklung auf der Baustelle bislang noch nicht angekommen © shutterstock
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Kooperative Bauabwicklung in der Praxis

In regelmäßigen Wellen werden „neue“ Modelle für kooperative Bauabwicklung propagiert und der Bauwirtschaft in warmen Worten angedient. Zeit, Begriffe wie Early contractor involvement, New Engineering Contract (NEC), Alliance-Verträge, Partnering-Modelle oder Value-Engineering unter die Lupe zu nehmen.

Ursache dieser immer wieder aufflackernden alternativen Überlegungen sind vermehrte Misserfolge in der Projektabwicklung großer, komplexer Projekte. In immer kürzeren Abständen beklagen heimische Bauherren den Antagonismus bei Bauprojekten. Wohlmeinende Seelen glauben, dass Partnerschaftsmodelle Abhilfe schaffen können, weil sie die vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Bauunternehmer in den Vordergrund stellen. Ihr Ziel ist es, alle Projektbeteiligten bereits frühzeitig in einem Team zu integrieren. Der Gedanke, Bauunternehmen bereits in die Projektierungs- und Planungsphase einzubeziehen, wird als „early contractor involvement“ bezeichnet. Klingt doch gut, oder?

Partnering

Der Doyen der österreichischen Bauwirtschaft, Universitätsprofessor Wolfgang Oberndorfer, bezeichnet Partnering als Ausdruck für eine bestimmte „Philosophie“ der Projektabwicklung. Darunter werde eine mindestens mittelfristige Bindung zwischen mehreren Organisationen zur Erzielung spezifischer Unternehmensziele durch Maximierung der Effizienz der jeweiligen Ressourcen verstanden. Die Partner formen ein Team mit einheitlichen Zielen, erwägen in einem sehr frühen Stadium alle Chancen und Risiken, behandeln und lösen Probleme möglichst sofort und werden oft auch am Projektnutzen beteiligt. Experten meinen, dass Partnering in der Theorie keine großartige Innovation darstelle.  Trotzdem komme es in Zentraleuropa bis heute noch kaum zur Anwendung.

New Engineering Contract

Dem Gedanken des Partnering folgend gibt die englische Vereinigung der „Civil Engineers“ den New Engineering Contract (NEC) als englischsprachiges Vertragsmuster heraus. Diese Vertragsmuster verfolgten das Ziel einer kooperativen Zusammenarbeit durch die verstärkte Orientierung an einem gemeinsamen Projektziel. Diese aus dem Jahr 1993 stammenden Vertragsmuster wurden zuletzt 2017 neu aufgelegt. Vor allem in England setzt sich das NEC Vertragswerk immer mehr durch. Es ist mit den weitaus bekannteren FIDIC Verträgen vergleichbar.

Alliance – Verträge

„Alliancing“ hat sich in Australien seit Beginn der 2000er zu einer anerkannten Abwicklungsform für große und komplexe Bauprojekte entwickelt, deren Risiken nicht oder nur schwer quantifizierbar sind. Vom Bauherrn sowie den planenden und bauausführenden Unternehmen wird eine virtuelle Projektgesellschaft (Projekt Alliance) gegründet, in der das Prinzip „alle gewinnen oder alle verlieren gemeinsam“ herrscht. In der Projektphase 1 (Auswahlprozess) erfolgt die Auswahl der Auftragnehmer nach non-cost-Kriterien, die die sozialen und technischen Fähigkeiten der Bewerber in den Vordergrund stellen. In der Phase 2 (Projektkonkretisierung) schließt der Auftraggeber mit dem ausgewählten Bewerber einen Beratungsvertrag ab. Sie entwickeln gemeinsam die Zielkosten, legen den Leistungsumfang und die Organisationsstruktur fest, stellen die Projektteams zusammen. Kann Konsens gefunden werden, wird am Ende dieser Phase der Allianzvertrag abgeschlossen und mit der Bauausführung begonnen. Wird keine Einigung erzielt, durchläuft der Auftraggeber die Phase 2 erneut mit dem letztgereihten Bewerber. 

Baurecht Georg Karasek

"Alliancing hat sich in Australien zu einer anerkannten Abwicklungsform für große und komplexe Bauprojekte entwickelt, deren Risiken nicht oder nur schwer quantifizierbar sind"

Das Vergütungssystem besteht aus drei Stufen: Mit der ersten werden alle tatsächlich anfallenden Kosten nach einem „Open Book“-Prinzip erstattet. Die zweite beinhaltet die Vergütung eines vereinbarten Betrages für Allgemeine Geschäftsgemeinkosten und Gewinn. Die dritte Stufe sieht ein Zusatzhonorar für außergewöhnliche Leistungen und ein Pönale für Minderleistungen vor. Bereits 2012 kam eine in Österreich durchgeführte Untersuchung zu dem Ergebnis, dass Alliancing in Österreich vergaberechtlich umsetzbar ist. Die Studienautoren empfehlen allerdings diese Vertragsform eher für Großprojekte einzusetzen. Auch eine Untersuchung der Universität Kassel kommt zum Ergebnis, dass eine Allianz erst für Projekte ab 80 Millionen Euro geeignet ist.

Value Engineering

Unter dem Begriff „Value Engineering“ werden Änderungsvorschläge des Auftragnehmers nach Vertragsabschluss verstanden. In den für Großprojekte vorgesehenen Vertragsbestimmungen der ÖNORM B 2118 sind Regelungen für den Fall vorgesehen, dass im Vertrag ein Value Engineering vereinbart wurde. In solchen Fällen gilt eine garantierte Angebotssumme für die vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Alternativen. Der Auftragnehmer muss auch sämtliche mit der Änderung verbundenen erhöhten Risiken übernehmen. Die Kostenersparnis soll zwischen den Vertragsparteien angemessen aufgeteilt werden. Als Richtwert werden 50:50 vorgeschlagen.

Ausblick

Die österreichische Bauwirtschaft ist noch immer im wahrsten Sinne des Wortes eine sehr geerdete Branche. Sie hat für Esoterik wenig übrig. Obwohl so mancher Bauherr Wünschelrutengänger engagiert, soll man sich nicht täuschen lassen. Für einen bevorstehenden Kulturwandel bei der Abwicklung von Bauprojekten gibt es keine Anzeichen: Ich habe in Österreich noch kein alternatives Bauvertragsmodell gesehen.

Baurechtsexperte Dr. Georg Karasek ist Mitbegründer der Kanzlei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte in Wien und spezialisiert auf Baurecht, Immobilienrecht, Architektenrecht sowie die Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten

www.kwr.at