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Preisabsprachen im Fassadenbau

Die BWB hat im Rahmen ihrer Untersuchungen im Bereich Fassadenbau am 25.08.2022 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen ein erstes Unternehmen, NFS Bau GmbH, wegen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch an das Kartellgericht gestellt.

Aus Telefonüberwachungen, die vom Landeskriminalamt Wien im Jahr 2017 im Zuge eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen bestimmter Delikte gegen Unternehmen durchgeführt wurden, ergab sich der Verdacht, dass es bei mehreren Ausschreibungen für Fassadenbauleistungen zu systematischen kartellrechtswidrigen horizontalen Absprachen und zum Austausch wettbewerbssensibler Informationen gekommen ist. Die WKStA nahm daraufhin entsprechende strafrechtliche Ermittlungen in diesem Zusammenhang auf und kooperierte mit der BWB.

Auf Grundlage der aufgezeichneten Telefongespräche, die der BWB  von der WKStA übermittelt wurden, führte die BWB im Jahr 2019 gemeinsam mit dem LKA Wien Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen im Bereich Fassadenbau durch.

Nach einer klarstellenden Novelle im Rahmen zur Amtshilfe zwischen den Strafbehörden und der BWB ist dies das erste Ermittlungsverfahren, das die BWB aufgrund einer Verdachtslage resultierend aus aufgezeichneten Telefongesprächen geführt hat. Das Ermittlungsverfahren konnte dank der sehr guten Zusammenarbeit mit dem LKA Wien erfolgreich durchgeführt werden.

Die Ermittlungen der BWB haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bestätigt. Die einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Wettbewerbern erfolgte im Jahr 2017. NFS Bau GmbH hat ‑ unter Einbindung des Bundeskartellanwalts ‑ zum Zwecke der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung ein Anerkenntnis abgegeben.

Die BWB wird in absehbarer Zeit weitere Anträge gegen eine Reihe weiterer Unternehmen aus der Branche einbringen.