Energetische Sanierung
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Sanierung als Ankurbelung der Wirtschaft in der Corona-Krise

Nachdem die bisherigen Ansätze zur Erhöhung der Sanierungsrate nicht ausreichend fruchten, spricht sich die Bauprodukteindustrie für einen neuen Schwerpunkt bei steuerlichen Förderungen für Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie private Mietwohnungen aus, bei denen die bisherigen Förderungsmodelle besonders auslassen.

Die Sanierungsrate in Österreich ist heute so niedrig, wie seit 10 Jahren nicht mehr. Gerade jetzt in der Corona-Wirtschaftskrise bietet die Dekarbonisierung des Gebäudebestands große Chancen und massive Effekte für Wirtschaft und Umwelt:

  • ca. 2 Mio. Tonnen CO2-Reduktion in zehn Jahren
  • zusätzlicher Bruttoproduktionswert von fast 2,6 Mrd. Euro pro Jahr
  • Schaffung/Sicherung von 18.000 Arbeitsplätzen
  • Steuerlichen Mindereinnahmen von 630 Mio Euro stehen 790 Mio Euro aus zusätzlichen Einnahmen aus der Lohn- und Umsatzsteuer, Minderausgaben für eingesparte Arbeitslosenunterstützung und Kompensationszahlungen für nicht benötigte Emissionszertifikate gegenüber

Nachdem die bisherigen Ansätze zur Erhöhung der Sanierungsrate nicht ausreichend fruchten, spricht sich die Bauprodukteindustrie für einen neuen Schwerpunkt bei steuerlichen Förderungen aus. Das erste in der vorliegenden Studie vorgestellte Modell zielt auf Eigenheime und Eigentumswohnungen ab, das zweite auf private Mietwohnungen, also auf Bestandssegmente, bei denen die bisherigen Förderungsmodelle besonders auslassen. Die Sanierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen soll durch die großzügige Absetzung von Sanierungskosten von der Lohn- und Einkommensteuer bzw. einer Negativsteuer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung angekurbelt werden, die Sanierung von privaten Mietwohnungen durch eine verkürzte Absetzung von Sanierungskosten oder alternativ mit Investitionsprämien.

Sanierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Mit einem möglichst einfachen Modell in Anlehnung an die seit Langem in Südtirol angewandte steuerliche Sanierungsförderung können alle thermisch-energetisch relevanten Maßnahmen steuerlich abgesetzt werden. Das Rückgrat bildet ein zu 100% absetzbares Sanierungskonzept. Auf dieser Basis kann sich der Eigentümer für eine umfassende oder die Sanierung von Einzelbauteilen entscheiden. Bei einer umfassenden Sanierung sollen der Heizwärmebedarf oder die Gesamtenergieeffizienz um zumindest 60% verbessert werden. Dafür können 65% der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Bei Teilsanierungen müssen die jeweiligen Bauteile den thermischen Standard von Neubauten erreichen. Dafür gibt es eine steuerliche Absetzbarkeit von 40% der Kosten. Wenn sich ein Eigentümer nach der einen oder anderen Teilmaßnahmen für eine umfassende Sanierung entscheidet, erhält er nachträglich die entsprechende zusätzliche Steuergutschrift.

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Ankurbelung der Sanierung privater Mietwohnhäuser

Ein ähnlich einfaches steuerliches Förderungsmodell wurde für die thermisch-energetische Sanierung privater Mietwohnhäuser entwickelt. Ähnlich einem in Deutschland neu eingeführten Instrument soll durch eine stark verkürzte Absetzung der Sanierungskosten innerhalb von fünf Jahren die Bereitschaft für Sanierungen angekurbelt werden. Für Eigentümer, die mit erhöhten Absetzbeträgen wenig anfangen können, soll alternativ eine Investitionsprämie in Höhe von 15% der Investitionskosten eingeführt werden.

Denkmalgeschützte Gebäude werden zusätzlich begünstigt, indem die Liebhabereiberechnung entschärft wird. Bei gewerblich genutzten Mietflächen ist schon heute eine Sofortabsetzung möglich. Dies soll bei Mischobjekten auch auf Wohnungen ausgeweitet werden. Begleitend soll zur erleichterten Finanzierung die steuerfreie Ansparung der Mietzinsreserve ermöglicht werden.

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