Coronakrise Ziviltechniker
Die freien Dienstnehmer sollen bei der Kurzarbeit nicht leer ausgehen
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Ziviltechniker / Corona: Regelungen für freie Dienstnehmer

Bei der Kurzarbeitsregelung muss auch die spezifische Situation der freien Dienstnehmer berücksichtigt werden, die in vielen Kreativbüros arbeiten. Diese Gruppe hat vermutlich nur schwache Vertretungsstrukturen.

Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket mit 38 Milliarden Euro zur Rettung der Wirtschaft und Arbeitnehmer geschnürt (https://orf.at/stories/3158369/). Selbstverständlich müssen davon auch die Ziviltechniker umfasst sein. Die Kammer der Ziviltechniker veröffentlicht auf Ihrer Webseite laufend den neuesten Stand.

Unternehmern rät die Ziviltechniker-Kammer derzeit, mit Anträgen auf Kurzarbeit zu warten, weil sich die Formulare, die die WKO und die Gewerkschaft ausgehandelt haben, laufend ändern. Die Politik hat in Aussicht gestellt, dass Anträge auch rückwirkend (bis zum Beginn der Corona-Krise) akzeptiert werden. Daher finden Sie auf der Website der Kammer erst dann wieder die Formulare dazu, wenn ein einheitlicher und gesicherter Ablauf der Beantragung gewährleistet ist. 

Das Modell der Kurzarbeit ist zwar ArbeitnehmerInnen freundlich, aber es ist derzeit nicht klar, ob es für UnternehmerInnen nicht auch andere, bessere Lösungen (beispielsweise das Aussetzen von Arbeitsverhältnissen) gibt. Kontaktieren Sie evtl. dazu Ihren Steuerberater.

Zum wichtigen Thema "Fortsetzen oder Einstellen von Tätigkeiten"?

Die Kammern bemühen sich im Sinne einer sozialpartnerschaftlichen Beziehung der Regierung Lösungen zu präsentieren, die ein Fortführen der Planungs- und Bauarbeiten ermöglicht, siehe dazu auch diese APA-OTS-Aussendung. Die wichtigsten Forderungen:

  • Möglichkeiten aufzeigen, um Bau- und Planungsprozesse aufrecht zu erhalten
  • Keine Pönalforderungen von Seiten der Auftraggeber iZm Corona-bedingten Ausfälle/Verzug usw.
  • Mehrkostenforderungen fair regulieren
  • Abarbeiten von Aufgaben die nicht vor Ort (Baustelle) zu erfolgen haben
  • Festlegung von großzügigen Fristen für neu zu bekanntmachenden Ausschreibungen
  • Fristverlängerungen von laufenden Projekten, auch wenn diese von zeitlich begrenzten Förderungen abhängig sind

Bis dahin gilt: Sprechen Sie mit Ihren AuftraggeberInnen! Halten Sie getroffene Vereinbarungen möglichst schriftlich fest. Die Kammern können derzeit nicht raten auf Eigeninitiative die Arbeit einzustellen!