Einheitliche Ausschreibungstexte für den Tiefbau in der Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI)
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Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur

Die Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI) deckt zwischenzeitlich den Bereich des Straßenwesens, des Brückenbaus, des Tunnelbaus, des Eisenbahnoberbaus, des Siedlungswasserbaus, des Flussbaus und des Landschaftsbaus ab.

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) ist der Player für den Standard des Tiefbaus. Sieben Arbeitsausschüsse, die jeweils die fachliche Expertise liefern und ein Koordinierungsausschuss, dessen Aufgabe die terminliche und die fachliche Abstimmung ist, sichern den hohen fachlichen Standard.

Die LB-VI wurde erstmals 2008 als Zusammenlegung der bisherigen Leistungsbeschreibungen Brückenbau, Straßenbau, Tunnelbau, Landschaftsbau und Bahnbau herausgegeben. Nach Einarbeitung der damals neuen Norm A 2063 sowie der jeweiligen Aktualisierungen in den Versionen 2 und 3 erfolgte der nächste „Quantensprung“ im Jahre 2015 mit der Einbeziehung der Bereiche Siedlungswasserbau und Flussbau in die LB-VI, Version 4.

Mit September 2018 erfolgte eine weitere Neuauflage mit folgenden Kenndaten:

  • 59 Leistungsgruppen und 576 Unterleistungsgruppen
  • 5.074 Grund-, und 20.749 Folgepositionen
  • Die Druckausgabe enthält 2900 Seiten.

Diese Neuauflage berücksichtigt folgende Änderungen:

Die Ständigen Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung wurden ergänzt und angepasst. In den betreffenden Leistungsgruppen wurden die Positionen für das „Wegschaffen“ unterschiedlichster Materialien an die neuen Regelungen im Abfallrecht (aktuelle Recycling- Baustoffverordnung (RBV) und den aktuellen Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP)) angepasst. Die Vergütung der Az-Positionen zum Wegschaffen der unterschiedlichen Abfallarten wurde neu formuliert.

In die LB-VI wurde der kontinuierliche Tunnelvortrieb mit Tunnelvortriebsmaschinen neu aufgenommen. Dafür sind Positionen in der LG "Baustellengemeinkosten“ hinzugekommen. Neu aufgenommen wurden Arbeiten im Untertagebau (Positionen für Mobilfunkanlage, Rettungsfahrzeuge, Sicherheitszentrale und Abschottungswände für Querschläge).

In der LG „Vor-, Abtrags- und Erdarbeiten“ wurden in Unterleistungsgruppen Abtragpositionen für „beidseitig wirkende“ Systeme (FRS), Abtragpositionen für „energieabsorbierende Terminalkonstruktion“, eine neue Position 06.16.25 „Kleinfläche Abfräsen/Abtragen 0-8 cm,<=100 m²“ geteilt in zwei Dicken, eine neue Position „Fräsen in Asphaltschichten für das Herstellen von Schlitzgräben“ geschaffen. Die Unterleistungsgruppe Geokunststoffen wurde an die Anforderungen der neuen ÖNORMEN und Richtlinien angepasst. Für Böden mit klebriger Beschaffenheit gemäß ÖNORM B 2205 wurde eine Aufzahlungsposition geschaffen.

Für die LG „Gräben für Rohrleitungen und Kabel“ wurden hinsichtlich der Grabensicherung Positionen Wahl AN Verbau mit den dazugehörigen Regelblättern adaptiert und ergänzt. In der LG „Rohrleitungen, Wasserversorgung und Druckleitungen“ wurde z.B. für die Aufzahlung für Formstücke Stahldruckrohre auch eine neue Position für Verrechnungsmenge laut Preisliste (PL) erstellt. Diese Position wurde auch in andere LG übernommen.

In der LG „Rohrleitungen, Rinnen, Abwasserents. u.druckl. Entw.systeme“ wurden Positionen für Betonrohre hinsichtlich der marktüblichen Gegebenheiten überarbeitet. Die LG „Kabelarbeiten“ wurde in 27 Unterleistungsgruppen neu strukturiert, überarbeitet und ergänzt.

Die LG „Schächte und Abdeckungen“ wurde in insgesamt 5 Unterleistungsgruppen nach Ortbetonschächten und Fertigteilschächten, nach Einstieghilfen, Schachtsysteme aus Kunststoff und Schachtabdeckungen, Einlaufgitter neu strukturiert, überarbeitet und hinsichtlich der marktüblichen Gegebenheiten ergänzt.

Die LG „Unterirdische Wiederherstellung Rohrleitungen“ und LG „Unterirdische Neuverlegung Rohrleitungen“ wurde ebenfalls grundlegend überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Sämtliche Spezialtiefbau Leistungs- und Unterleistungsgruppen wurden komplett neu aufgestellt. Für die Herstellung einer „Arbeitsebene“ - vormals „Arbeitsplanum“ - wurden zu den neuen Positionen auch eine RVS 08.21.02 „Arbeitsebenen für geotechnische Baumaßnahmen“ erstellt.

Bei der LG „Bituminöse Trag- und Deckschichten“ wurden einige Positionen neu (z.B. Asphaltbewehrungspositionen) und eine Position für das Vergussmaterial von Schlitzgräben aufgenommen. Diese LG wurde an die tatsächlich verwendeten Mischguttypen angepasst und damit deutlich reduziert. Die LG „Betondecken, zementstabil. Tragschichten“ wurde hinsichtlich der Sanierung von Betondecken an die RVS 13.01.51 „Betondeckenerhaltung“ angepasst und neue Positionen erstellt.

Die LG „Beton,- Stahlbeton- und Mauerungsarbeiten“, die LG „Oberflächenschutz von Metall“ und LG „Stahlbau“ wurden an die aktuellen Richtlinien und Normen angepasst. In der LG „Lärmschutzbauten“ wurden neue Positionen für die Bahn erstellt. In der LG “Straßenausrüstung, Rückhaltesysteme“ wurde eine Position „FRS LSStahl, Vor-/Nachlauf bei Brücken“, wenn die Mindestaufstelllänge auf der Brücke nicht gegeben ist, erstellt. Die Position „Rumpelstreifen fräsen“ wurde unabhängig von der Oberfläche (Asphalt/Beton) überarbeitet.

Die LG „Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA)“ wurde überarbeitet und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Die LG Verkehrszeichen wurde neu erstellt, ausschreibungsfreundlich gestaltet, auf die preisbildenden Komponenten (Form/Art, Größe, Folienart, Randeinfassung) reduziert und von der Positionsanzahl deutlich schlanker gestaltet.

Die LG „Steinschlagschutznetzsysteme“ wurden Positionstexte detaillierter beschrieben und neue Positionen für die Bahn erstellt und die LG „Materialverwertung“ grundlegend geändert und an das neue Abfallrecht (die neue RBV) angepasst.

In der LG „Ausbruchsarbeiten UT“ wurden die - Unterleistungsgruppe (ULG) – „Ausbruch kontinuierlicher Vortrieb Matrix/Modell (a)“ – und die ULG – „Ausbruch kontinuierlicher Vortrieb Matrix/Modell (b)“ neu erstellt. Somit stehen nun auch Positionen für Tunnelausbruchsarbeiten im kontinuierlichen Vortrieb zur Verfügung.

Die LG „Abdichtungen UT“ wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert und in der neuen LG – „Zusatzmaßnahmen UT“ wurden zahlreiche neue Positionen (z.B. Drehschlagbohrungen, Schildmantelschmierung, Ertüchtigung Vortriebssystem, Injektionen Bohrkopfbereich) erarbeitet.

In der neuen LG – „Sondermaßnahmen kont. UT“ wurden Positionen zu Vorauserkundungsmaßnahmen UT, Injektionsbohrschirme UT, Injektion Tübbinge Bereich A3 (hinter dem Nachläufer) erstellt.

Eine umfangreiche Überarbeitung erhielt auch die ULG „Geotechnische Labor- und Felduntersuchungen“. Die Unterleistungsgruppen der LG „Prüfungen“ (z.B. ULG „Dichtheitsprüfung“, ULG „Kanal-TV-Inspektion“, ULG „TV-Insp. Anschlussleitungen“, ULG „Inspektion Schächte und Sonderbauwerke“) wurden überarbeitet, die ULG „Lehrgerüstmonitoring“ und die ULG „Verfahrensspez. Prüfmaßnahmen unterird. Wiederherstellung“ neu erstellt.

In der Unterleistungsgruppe (ULG) – Regie Geräte ÖBGL wurde nun eindeutig formuliert, dass die Valorisierung der ÖBGL bis zur Preisbasis mit den Einheitspreisen abgegolten ist. Somit ist auch für die Abrechnung klar, ab welchem Zeitpunkt im Zuge eines Bauvorhabens, bei welchem veränderliche Preise vertraglich vereinbart wurden, die Regiegeräte valorisiert werden.

Einige Regelblätter (Abrechnungsdarstellungen) wurden neu erstellt und zahlreiche Regelblätter für die LB-VI, Version 5, angepasst.

Änderungen zu Positionen gegenüber der Vorversion 4 sind gemäß RVS 01.03.12 gekennzeichnet. Diese Informationen werden auch auf dem Normdatenträger übergeben. Die Leistungsgruppennummerierung wurde beibehalten und ist an den Bauablauf in der Praxis angepasst.

Rechtliche Grundlagen

Vor allem im Tiefbau spielt die öffentliche Hand eine wichtige Rolle. Aus diesen Gründen gibt es mit dem Bundesvergabegesetz (BVergG) eine rechtliche Grundlage, die die Verwendung von öffentlichen Mitteln regelt. Generell haben Institutionen, die – auch nur zu einem gewissen Anteil - der öffentlichen Hand unterstehen das BVergG anzuwenden. Grundsätze des BVergG sind unter anderem Bietergleichbehandlung, Transparenz, fairer Wettbewerb, Sachlichkeit, Innovation und Berücksichtigung sozialpolitischer Belange. Darüber hinaus regelt das BVergG genauer, von wem und wie Vergabeverfahren durchzuführen sind.

Das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), in Kraft getreten am 21. August 2018, bringt wesentliche Änderungen für Unternehmer. Als zentrale Neuerung des BVergG 2018 sind Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich ab dem 18.10.2018 elektronisch durchzuführen („E-Vergaben“).

Nicht unerwähnt soll sein, dass die LB-VI durch das Verkehrsministerium für den Bundesstraßenbereich und durch das Nachhaltigkeitsministerium das Modul Wasserwirtschaft für den Flussbau verbindlich erklärt ist. Darüber hinaus hat sich dieser Standard aber so etabliert, dass er auch von Gemeinden, Städten, Ländern und für den Bahnbereich üblicherweise Verwendung findet.

Aktuelle ÖNORM A 2063 Datenträgeraustausch

Die ÖNORM A2063 regelt den Aufbau von Datenbeständen, die automationsunterstützt in den Phasen Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung (AVA) zwischen allen Beteiligten (z.B. LB-Herausgeber, Planer, Auftraggeber, Bieter und Auftragnehmer) ausgetauscht werden. Die neue Version der LB-VI greift auch auf den aktuellen Standard der ÖNORM A 2063, Ausgabe Juli 2015, zu.

Die Neuigkeiten der LB-VI im Detail

Die Neuigkeiten können grundsätzlich durch die Änderungskennzeichen erkannt werden – dennoch geben diese nicht die Details wieder, warum die Änderung erfolgte. Waren es gesetzliche Vorgaben, normative Änderungen, Erweiterungen des bisherigen Textes oder Korrekturen aufgrund von Erfahrungsrückmeldungen – dies kann aber bei den Informationsseminaren, die in diversen Bundesländern angeboten werden, in Erfahrung gebracht werden.

Mehr informationen und Bezug der LB-VI Version 5 unter www.fsv.at