Schwellenwerte 2021: Alles bleibt besser
Es gelten aufgrund der kurz vor Weihnachten verlängerten "Schwellenwerte-Verordnung" (siehe BGBl II 605/2020) bis auf Weiteres die bisher geltenden Schwellenwerte und korrespondierenden zulässigen Verfahrensarten. Man könnte daher sagen: "Alles bleibt besser!"
Und auf EU-Ebene hat sich bis dato auch (noch) nichts geändert. Bekanntlich werden die in den EU-Vergaberichtlinien festgelegten Schwellenwerte alle zwei Jahre überprüft und in der Regel auch adaptiert. Die Kommission wurde nunmehr vom Rat ausdrücklich unter Hinweis auf die COVID-Krise aufgefordert, die Möglichkeit einer Erhöhung der EU-Schwellenwerte zu prüfen. Über das Ergebnis dieser Überprüfung werden wir Sie am Laufenden halten. Bis dahin können Sie rechtssicher mit der nachfolgenden Übersicht arbeiten.
Quelle: Heid und Partner Rechtsanwälte GmbH