Triiiple: Eigentümer klagen Soravia-Konzern
Der Vorwurf: Die Verträge, die der Bauträger (Mehrheitseigentümer ist der Soravia-Konzern) mit seiner konzerneigenen Betreibergesellschaft zur Wärme- und Kälteerzeugung der beiden Türme abgeschlossen hat und auf die Wohnungseigentümer überwälzen möchte, seien aufgrund zahlreicher nachteiliger Vertragsbestimmungen sowie überhöhter Konditionen ungültig und die Versorgung des benachbarten Austro Towers erfolge überdies rechtswidrig.
Ursprünglich war Fernwärme-Anschluss zugesagt
Zum Zeitpunkt des Abverkaufs der einzelnen Wohnungen (vor Errichtung der Wohntürme) war ein Anschluss an das Wiener Fernwärmenetz vorgesehen und auch in zahlreichen Kaufverträgen so vereinbart. Tatsächlich wurde vom Bauträger jedoch die zum Soravia-Konzern gehörige SEM Energie und Gebäudemanagement GmbH damit beauftragt, eine eigene Wärme- und Kälteversorgung mit einer Wärmepumpe (Flusskraftwerk) zu errichten. Diese nutzt das Wasser des nahegelegenen Donaukanals. Dabei wurde offenbar versucht, die Errichtungskosten über die Vertragslaufzeit (mindestens 20 Jahre) auf die Wohnungseigentümer in Form von monatlichen, verbrauchsunabhängigen Grundkosten zu überwälzen. Die Wärmepumpe selbst befindet sich im Keller des Turm 1 und somit auf Allgemeinflächen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit den Wohnungskäufern war diese einseitige Vertragsänderung nicht abgesprochen. Von der Errichtung des Kraftwerks haben diese erst aus den Medien erfahren.
Überhöhte Anschlusswerte?
Kritisiert wird von den Wohnungseigentümern unter anderem der hohe Anschlusswert der beiden Wohntürme. Im Vergleich zu anderen Wohnhochhäusern in Wien seien die daraus resultierenden fixen, verbrauchsunabhängigen Grundkosten deutlich überhöht. Die Übermittlung der Heiz- und Kühllastberechnungen ist vom Bauträger bislang kommentarlos verweigert worden. Aufgrund einer nachteiligen Vertragsklausel können die Anschlusswerte – im Gegensatz zu einem Fernwärmevertrag – auch in der Zukunft nicht mehr reduziert werden.
Erhebliche Rechtsunsicherheit
Sorge bereitet den Bewohnern auch die Rechtsunsicherheit dieser Energieversorgung. Die SEM Energie- und Gebäudemanagement GmbH hat das Flusskraftwerk nach seiner Fertigstellung an die neu gegründete SEM Anlagen GmbH übertragen, welche ausschließlich zum Betrieb dieser Heizanlage gegründet wurde und über kein weiteres Vermögen verfügt. Im Fall einer Insolvenz wäre die Wärme- und Kälteversorgung der Wohnungen somit nicht mehr gewährleistet. Um das Übel perfekt zu machen, verzichtete die, ebenfalls zum Soravia-Konzern gehörende, Hausverwaltung IMA Immobilien Management GmbH im Namen der Wohnungseigentümer auf die Pfandrechte an der Anlage, wobei der Geschäftsführer der Hausverwaltung zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig auch Prokurist der SEM war. Anschließend wurde das Flusskraftwerk von der SEM an eine Bank verpfändet. Die Wohnungseigentümer verlangen von der SEM nun verständlicherweise für die Versorgungssicherheit eine Insolvenzversicherung oder Bankgarantie, bislang ohne Erfolg. Gegen die Hausverwaltung läuft mittlerweile ein Abberufungsverfahren wegen grober Pflichtverletzung.
Versorgung fremder Liegenschaft
Die SEM beliefere mittlerweile auch den – ebenfalls vom Soravia-Konzern errichteten – „Austro Tower" mit Wärme und Kälte aus dem Flusskraftwerk. Dies unter rechtswidriger Nutzung der Technikräume und Leitungen der Türme 1 und 2. Die Einnahmen aus der Versorgung des „Austro-Towers" behält sich freilich die SEM – weder wurde daraus die Energie für alle Wohnungseigentümer anteilsmäßig günstiger noch wurde ein Mietzins für die Nutzung der Technikräume und Leitungen bezahlt.
Unterlassungsklage
Eine gütliche Einigung war bislang mit dem Soravia-Konzern nicht zu erzielen, deswegen beschreitet eine Gruppe von 150 Wohnungseigentümern nun den Rechtsweg. Vorerst erfolgt eine Unterlassungsklage durch zwei Wohnungseigentümer, mit der der SEM Anlagen GmbH die Versorgung des Austro Towers untersagt werden soll. Sollte der Konzern weiter stur bleiben, soll zunächst die Unwirksamkeit der Verträge gerichtlich festgestellt und anschließend die Errichtung des vereinbarten Fernwärmeanschlusses durchgesetzt werden. „Wir wohnen hier sehr gerne und sind zufrieden mit der Qualität und Ausstattung des Gebäudes", führt ein Bewohner aus, „jetzt müssen wir nur noch die laufende Verwaltung und das Thema Heizung in den Griff kriegen." (Es gilt die Unschuldsvermutung).