Corona Härtefallfonds
Der Härtefall-Fonds wird auf 2 Milliarden Euro erhöht, ab sofort können alle Selbstständigen einreichen
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Update Häftefallfonds

Der Bezieherkreis soll deutlich erweitert werden: Die Einkommensgrenzen nach oben oder unten fallen weg, auch mehrfach Versicherte und Unternehmensgründer können einreichen

Seit vergangenen Freitag (27.3. / 17:00 Uhr) können die Anträge auf Unterstützung durch den Härtefall-Fonds online bei der WKO gestellt werden.

Grundsätzlich sind das Selbständige, die von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sind. Das bedeutet:  

  • Sie sind nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder 
  • von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen oder 
  • haben einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres. 

Seither wurden an die 85.000 Anträge gestellt, die bereits zu rund 90 Prozent abgearbeitet sind (Stand Dienstag, 31.3.). Aber: Bereits in den ersten Stunden mehrte sich der Frust, denn nach und nach offenbarte sich, dass es durchaus Kriterien gibt, wodurch der eine oder andere Antragsteller durch den Rost fallen würde. Genannt werden dabei Einkommens-Ober- und -Untergrenzen oder etwa eine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung. Auch Neugründungen in 2020 waren vorerst nicht anspruchsberechtigt.

Diese Punkte sind jetzt vom Tisch. In einer Pressekonfernenz am 1.4.2020 teilte Bllümel mit, dass "ab sofort jeder, der in letzter Zeit von selbständiger Tätigkeit gelebt hat", ansuchen kann. Aktuell (1.4.2020 / 15:30 Uhr) waren auf der WKO-Seite allerdings noch die "alten" einschränkenden Regelungen angeführt.

Verloren ist das Geld jedenfalls nicht: Die Beantragung ist bis Ende 2020 möglich. Allerdings geht die Intention als "rasche Erste-Hilfe-Maßnahme" damit verloren.