Baustellenschild, im Hintergrund Straßenbaustelle
Das Kartellgericht hat auf Antrag der BWB eine Geldbuße gegen Gebrüder Haider verhängt.
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Update zum Baukartell: Kartellgericht verhängt Geldbuße gegen Gebrüder Haider

Die betroffenen Gesellschaften der Gebrüder Haider waren im Zeitraum von April 2010 bis Oktober 2017 bzw. von Juli 2002 bis Oktober 2017 an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie Informationsaustausch mit Wettbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in weiten Teilen Österreichs beteiligt.

Auf Antrag der BWB verhängte das Kartellgericht eine Geldbuße in Höhe von EUR 3,51 Mio gegen die Gesellschaften Gebrüder Haider Bauunternehmung Gesellschaft m.b.H , gegen Gebrüder Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH sowie gegen die Haider & Co Hoch- und Tiefbau GmbH (gemeinsam "Gebrüder Haider"). Der Beschluss ist rechtskräftig.

Gebrüder Haider kooperierte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur Aufklärung des Sachverhalts mit der Bundeswettbewerbsbehörde sowie mit dem Bundeskartellanwalt und gab in diesem Zusammenhang ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab.

Hintergrund

Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft, wobei schwerpunktmäßig der Bereich Straßenbau betroffen ist.

Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind sowohl öffentliche aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben. Die Ermittlungen dauern noch an. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen.

Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften.

Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten.

Geldbußen nach dem Kartellgesetz

Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.

Weitere Infos:

Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)