2 Bauarbeiter mit Schutzmaske
© AdobeStock

Verwirrung um FFP2-Masken am Bau

Die 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung sieht ein generelles Tragen eines Mund-Nasenschutzes vor. Eine Rücknahme dieser überraschenden Regelung ist trotz intensiver Bemühungen seitens der WKO bisher nicht gelungen.

In den vergangenen Tagen ist es zu Verwirrungen rund um das Tragen von Schutzmasken auf Österreichs Baustellen gekommen. Ausgelöst wurden die Medienberichte durch eine Aussendung von FPÖ-Obmann Herbert Kickl, in der er behauptete, dass das Tragen von FFP2-Masken auch auf Baustellen im Freien gelten solle.

Auf Medienanfrage weist das Gesundheitsministerium diese Behauptung klar zurück. Richtig ist: Es gibt keine Verpflichtung für FFP2-Masken am Arbeitsplatz, weder in geschlossenen Räumen noch im Außenbereich. Daher auch nicht auf Baustellen.

Lediglich Arbeitnehmer im Bereichen mit Kundenkontakt (insbesondere im Handel), in der Lagerlogistik (wenn der 2m-Abstand nicht eingehalten werden kann), in Bildungseinrichtungen bei Kontakt mit Kindern, Lehrerinnen und Lehrer bei Kontakt mit Schülerinnen und Schülern und Personen, die im Parteienverkehr in Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten tätig sind, müssen nach den Vorschriften des Gesundheitsministeriums beim Betreten des Arbeitsortes eine FFP2-Maske (oder eine gleichwertige bzw. höherwertigem Standard entsprechende Maske) tragen, wenn sie über keinen Nachweis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 oder eines negativen molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 verfügen. Verfügen diese Personen über einen solchen Nachweis müssen sie dennoch eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen (zusätzlich zur Einhaltung des 2-Meter-Abstandes).

Was gilt derzeit auf Baustellen?

Am Abeitsplatz im Freien sind Bauarbeiter aber derzeit (gültig seit 25.1.2021; Stand 7.1.2021) verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der 4. NotMV wurde - für die WKO völlig überraschend - die bisher nur für Arbeiten in geschlossenen Räumen geltende Verpflichtung, zusätzlich zum Mindestabstand von zwei Metern einen eng anliegenden Mund-Nasenschutz zu tragen, nunmehr auf alle Arbeitsorte ausgeweitet. Also auch auf Baustellen.

Die WKO bemüht sich allerdings um eine Rücknahme dieser Regelung. Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, dazu: "Diese Vorgabe kommt für uns völlig überraschend. Und sie ist angesichts des deutlich geringeren Infektionsrisikos bei Arbeiten im Freien und des erst kürzlich verdoppelten Mindestabstandes von zwei Metern auch in der Sache völlig überzogen. Baustellen-Mitarbeiter werden dadurch massiv beeinträchtigt, insbesondere jene, die besonders schwere körperliche Tätigkeiten verrichten."

Es könne den Arbeitnehmern schlicht nicht zugemutet werden, dass sie z.B. bei  der Arbeit auf Baustellen im Freien täglich acht Stunden oder mehr einen Mund-Nasenschutz tragen und das zusätzlich zum 2-Meter-Abstand!  Zum Beispiel setzen Gerüstbauer im Laufe eines achtstündigen Arbeitstages Massen von ca. 6.000 bis 7.000 Kilogramm um – und das selbst bei widrigen Wetterverhältnissen. Es ist rein körperlich nicht möglich, weder für junge und schon gar nicht für ältere Mitarbeiter, diese Arbeitsleistung und körperliche Anstrengung mit einer Maske zu erbringen.