177 Euro pro Kopf und Jahr
177 Euro pro Kopf und Jahr wird in Österreich für leistbaren Wohnraum (Objekt- und Subjektförderung) von der öffentlichen Hand ausgegeben. Deutlich weniger als im EU-Schnitt.
Mit den rund 177 Euro pro Kopf und Jahr liegen die österreichischen Ausgaben der öffentlichen Hand für leistbaren Wohnraum (Objekt- und Subjektförderung) deutlich niedriger als im europäischen Vergleich, wo der Durchschnitt bei 391 Euro lag. Dies ist auch auf die Bauleistung der gemeinnützigen Bauvereinigungen zurückzuführen. Denn der hohe Bestand an leistbaren Wohnungen (24 Prozent GBV- und Gemeindewohnungen) verhindert, dass der Staat hohe Aufwendungen für Mietbeihilfen hat, wie das in vielen anderen europäischen Ländern der Fall ist. (Quelle: Eurostat, COFOG und Bevölkerung 2023).
Die 172 Mitglieder des Verbands der gemeinnützigen Bauvereinigungen sind Unternehmen, die Wohnungen für breite Kreise der Bevölkerung zur Verfügung stellen. Sie tun dies nicht in gewinnmaximierender, sondern in gemeinwohlorientierter Weise. Ihre Geschäftstätigkeit ist durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sowie ergänzende Verordnungen reguliert. GBVs verwalten derzeit knapp über eine Million Wohnungen, davon rd. 664.000 eigene Miet- und Genossenschaftswohnungen.
Stabilisierung bei Wohnkostenbelastung
In der Erhebung der Statistik Austria, die unter dem Titel "So geht´s uns heute" seit 2021 quartalsweise aktualisiert wird, zeigt sich, dass Wohnkosten in der österreichischen Bevölkerung ein anhaltendes, durchaus belastendes Thema sind.
Zu Beginn des Jahres 2024 stellten die Wohnkosten für rund 19 % der 18- bis 74-Jährigen eine schwere finanzielle Belastung dar. Dies entspricht einem leichten Rückgang gegenüber demselben Quartal des Vorjahres.
Trotz Einkommenszuwächsen hohe Belastung durch Wohn-, Energie- und Lebensmittelpreise
35 % kamen im 1. Quartal 2024 schlechter mit ihrem Einkommen aus als noch vor einem Jahr (Q1 2023: 22 %). 15 % erwarteten Zahlungsschwierigkeiten bei den Wohnkosten in den nächsten drei Monaten. Dies stellt einen deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr dar (Q1 2023: 24 %). Dennoch nahmen besonders Ein-Eltern-Haushalte (41 %) und Personen mit niedrigem Einkommen (39 %) nach wie vor eine starke Belastung durch Wohnkosten wahr.
Ebenso waren Personen, die zur Miete wohnen, wesentlich stärker durch Wohnkosten belastet (26 %) als Personen im Wohneigentum (Eigentümer:innen mit laufendem Wohnkredit: 19 %, Eigentümer:innen ohne Kredit: 9 %). Stärkere soziale Gefährdungslage bei Haushalten mit weiblichen Hauptverdienerinnen Personen, die in Haushalten leben, in denen eine Frau den größten Teil des Einkommens bezieht – das sind alleinlebende Frauen, Alleinerzieherinnen oder Frauen, die mehr Einkommen als die männlichen Haushaltsmitglieder haben – sind häufiger einem sozialen Gefährdungsrisiko ausgesetzt und von finanziellen Schwierigkeiten betroffen.