Corona Bau
Das neue Kurzarbeitszeitmodell soll über die nächsten Wochen hinweghelfen
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Bau: Arbeiten in der Corona-Krise

Der Nationalrat hat am Sonntag in seiner Sondersitzung die gesetzliche Grundlage für ein neues COVID-19-Kurzarbeitsmodell beschlossen. In Abstimmung mit den Sozialpartnern arbeitet das AMS aktuell an einer neuen Förderrichtlinie, einem adaptierten Antragsformular und einer EDV-technischen Unterstützung.

Für Betriebe mit Beschäftigten wurde das neue COVID-19-Kurzarbeitsmodell beschlossen. Die Eckdaten:

  • Vorläufig für sechs Monate
  • unabhängig von der jeweiligen Betriebsgrößeund unabhängig von der jeweiligen Branche
  • Im gesamten Durchrechnungszeitraum kann die Arbeitszeit und somit das Entgelt um maximal 90 Prozent reduziert werden
  • Dabei können aber auch längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden vereinbart werden. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0% Arbeitszeit, 1 Woche 60%

Download Informationsblatt COVID-19-Kurzarbeitsmodell (Quelle AMS)

Für Einpersonenunternehmen (EPU) und Kleinstunternehmen (bzw. Familienbetriebe) soll es in Kürze Direkthilfen geben, also Geld auf die Hand, das nicht zurückbezahlt werden muss. Dafür sind derzeit zwei Härtefonds in Ausarbeitung. Diese Hilfe ist vor allem für jene Betriebe gedacht, bei denen die bislang bekannt gewordenen HIlfestellungen wie Kurzarbeit (siehe oben), Überbrückungsgarantien und Steuerstundungen nicht helfen.

Sobald Details zu diesen Härtefonds bekannt werden, informieren wir Sie auf unserer Website www.a3bau.at oder auf Facebook

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