Leistbares Wohnen auf nationaler und europäischer Ebene
Am 9. April fand die erste Sitzung des ehrenamtlichen Gremiums „Wohnen" im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport statt. Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler empfing Expert:innen und Stakeholder, um über die nächsten Schritte der österreichischen Wohnpolitik zu sprechen.
„Wohnen ist ein grundlegendes Bedürfnis und ein Grundrecht aller Menschen. Es betrifft nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch Lebensqualität, Sicherheit und die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe", so Babler in seiner Einleitung zur Auftaktveranstaltung.
Um der Bedeutung des Wohn- und Immobilienwesens als Querschnittsmaterie gerecht zu werden, hat sich die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm darauf verständigt, ein beratendes ehrenamtliches Gremium einzurichten. Damit setzt der Vizekanzler eine weitere Maßnahme um, die im Regierungsprogramm unter dem Kapitel Wohnen vorgesehen ist, mit dem Ziel, leistbares Wohnen zum zentralen Politikthema in Österreich zu machen.
„Die Wohnfrage ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, das breite Aufmerksamkeit verdient. In Österreich sind Zuständigkeiten im Wohnbereich auf mehrere Ebenen verteilt – Bund, Länder und Gemeinden übernehmen jeweils unterschiedliche Aufgaben. Umso wichtiger ist es, diese Ebenen besser aufeinander abzustimmen", betonte Babler.
Martin Orner, Leiter der Abteilung Wohnstrategie des Bundesministeriums, ergänzte: „Beim Thema Wohnen stehen wir vor großen Herausforderungen. Wir danken daher den Teilnehmer:innen des Gremiums für ihre Unterstützung und Bereitschaft, ihren Beitrag zur Verbesserung der Leistbarkeit des Wohnens, zum Klimaschutz im Wohnbau, zur Stärkung des sozialen Wohnbaus und zu vielen anderen wichtigen Themen zu leisten."
Unter Leitung des Wohnministeriums wird sich das Gremium – neben themenbezogenen Einzelterminen – zweimal jährlich einfinden, um den weiteren Handlungsbedarf im Bereich Wohnen zu diskutieren. Es setzt sich aus Vertreter:innen der Immobilienwirtschaft, gesetzlichen Interessensvertretungen, Mieterschutzorganisationen, zuständigen Ministerien, Sozial- und Umweltschutzorganisationen sowie aus Architektur und Forschung zusammen.
Bundesrat: Nationale Kompetenz beim Wohnbau betonen – EU-Plan dennoch begrüßt
Parallel dazu positionierte sich der EU-Ausschuss des Bundesrats zum von der EU-Kommission Ende 2025 vorgelegten Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum. In einer mehrheitlich angenommenen Mitteilung an die EU-Gremien begrüßen die Mandatare einerseits, dass sich die EU dem Thema des leistbaren Wohnens widmet. Andererseits wird betont, dass die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit jedenfalls zu beachten seien. Die Kompetenz für den Wohnbau liege bei den Mitgliedstaaten, da für ein ausreichendes Wohnungsangebot Lösungen für regionale und lokale Probleme gefunden werden müssten.
Hintergrund: Aufgrund der in den letzten Jahren EU-weit stark gestiegenen Immobilienpreise und Mieten hat die EU-Kommission ihren Plan vorgelegt. Jährlich würden über zwei Millionen neue Wohnungen benötigt, wobei der Wohnungsmangel zunehmend auch Mittelschichten, junge Menschen und Schlüsselarbeitskräfte betreffe und den sozialen Zusammenhalt, die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitskräftemobilität gefährde.
In einem von ÖVP und SPÖ vorgelegten Antrag verweist der EU-Ausschuss auf eine am 16. März 2026 eingebrachte Einheitliche Länderstellungnahme. Diese stelle fest, dass die EU eine stärkere Rolle bei der Unterstützung und Koordinierung nationaler Anstrengungen spielen solle – nicht, indem sie diese selbst übernehme, sondern indem sie gemeinsame Ziele ausrufe und Ressourcen bereitstelle. Grundsätzlich positiv bewertet werden zusätzliche Mittel für den sozialen Wohnbau sowie die Absicht, touristische Kurzzeitvermietungen einzudämmen. Kritisch gesehen wird hingegen der sogenannte „DAWI-Beschluss", der durch enthaltene Konditionalitäten den Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus verhindern würde. Der EU-Ausschuss schließt sich daher der Forderung der Bundesregierung an, eine Bereichsausnahme für den gemeinnützigen Wohnbau vorzunehmen.
Den Sichtweisen schlossen sich grundsätzlich die im Ausschuss anwesenden Vertreter:innen des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), der Arbeiterkammer (AK) sowie der Wirtschaftskammer (WKO) an. Der Experte des BMWKMS sah viel Übereinstimmung mit der Länderkammer bei den Themen Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die WKO-Vertreterin ortete grundsätzlich keine EU-Kompetenz beim Thema Wohnen, der AK-Experte plädierte für neue Regeln zur verpflichtenden Datenweitergabe und Transparenz für Plattformen sowie für die weitere Geltung der Entsenderichtlinie bei Baudienstleistungen.