Wohnbau
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Corona-Konjunkturpaket: WBIB soll wiederbelebt werden

Bundesministerin Margarete Schramböck kündigte im Rahmen des vorgestellten Krisenprogramms eine Initiative für finanzierbares Wohnen an. Im Zentrum soll dabei eine Wohnbauinvesitionsbank stehen, die auf dem Modell der 2018 liquidierten WBIB basiert.

Diese Wohnbauinvestitionsbank soll von der Europäischen Zentralbank (EZB) Mittel aufnehmen, für die Österreich bis zu 500 Millionen Euro haftet. Gebaut werden sollen damit 25.000 Wohnungen.

In der Rechtsvorschrift für Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (Fassung vom 17.06.2020) heißt es:

§ 1. (1) Ziel dieses Bundesgesetzes ist im Sinn eines leistbaren Wohnens – und in Ergänzung zur Wohnbauförderung der Länder – die Finanzierung und Förderung sowohl einer kurz- und mittelfristig erhöhten Wohnbautätigkeit und damit ein erhöhtes Wohnungsangebot in Miete und Wohnungseigentum in Österreich als auch die Weiterreichung erzielbarer Kostenvorteile unmittelbar an die endbegünstigten Wohnungsnutzer.

(2) Zur Umsetzung dieses Ziels sollen an gemeinnützige und gewerbliche Wohnbauträger sowie an Gebietskörperschaften langfristige und kostengünstige wohnbaubezogene Kredite vergeben werden, welche der Finanzierung

1. von Maßnahmen zur Stadtentwicklung, zur Stadterneuerung oder zur Errichtung siedlungsbezogener Wohninfrastruktur oder
2. von Maßnahmen zur Schaffung energieeffizienten Wohnraums im Neubau oder Altbestand dienen.

(3) Kreditvergaben an Gebietskörperschaften gemäß den Vorschriften dieses Bundesgesetzes dürfen ausschließlich für die Finanzierung siedlungsbezogener Wohninfrastruktur erfolgen.

Altes Modell der WBIB wiederbelebt

Damit wird die bereits 2015 ins Leben gerufene Wohnbauinvestitionsbank wiederbelebt. Jetzt muss aber zunächt neuerlich um die Bankkonzession angesucht werden - ein Prozedere, das bereits bei der alten WBIB ein langes Verfahren in Gang gesetzt hat. Mit der Liquidation der WBIB wurde 2018  auch diese wertvolle Bankkonzession gelöscht.

Das plötzliche Aus für die Wohnbauinvestitionsbank kam im März 2018 überraschend und ließ die Wogen wenig überraschend hochgehen. Um die WBIB noch zu retten, wurde auch ein Modell diskutiert, wonach einzelne Bundesländer die Haftungen übernehmen könnten, das aber wieder verworfen wurde.

Der damalige WBIB-Geschäftsführer Josef Schmidinger im a3BAU-Interview:

„Die WBIB war immer als Zweckgesellschaft und nicht als Geschäftsbank konzipiert. Sinn macht es nur für jene Bauträger die sich dadurch langfristiges Geld mit stabiler Refinanzierung für den Mietwohnungsbau und das zu kostengünstigen Mieten organisieren wollen. Die beste Form ist wohl, sich Geld von der Europäischen Investitionsbank zu holen, da diese als Emissionsbank der EU das beste Rating aufweist und damit die niedrigsten Zinsen am Emissionsmarkt erzielt. Doch dafür ist die Haftung einer Gebietskörperschaft erforderlich. Wenn sich ein Land dessen bedienen möchte, kann es gut funktionieren und zwar sofort, da derzeit die Zinsen noch günstig sind. Die Abwicklung ist ja die gleiche, ob der Bund oder ein Land haftet. Ob das passieren wird oder nicht, kann ich nicht bestätigen. Die WBIB eignet sich außerdem sehr gut als Plattform für Emissionen von Bauträgern.“