Digitales Gebäudelogbuch: Speed statt Omnibus
Bereits 2019 wurde im Auftrag der EU eine „Studie über die Entwicklung eines europäischen Frameworks für digitale Gebäudelogbücher“ beauftragt und 2020 durchgeführt, welche die bisher ca. 40 bestehenden regionalen Initiativen zum Gebäudelogbuch analysierte.
Ab Mai 2022 wurde das Thema erneut aufgegriffen und bis November 2023 eine „technische Studie zur Entwicklung eines harmonisierten EU-Modells für ein digitales Gebäudelogbuch“ durchgeführt. Die hier entstandene Reihe von Leitlinien wurde den EU Mitgliedsstaaten zur Einrichtung digitaler Gebäudelogbücher auf nationaler Ebene innerhalb eines gemeinsamen EU Rahmens bereitgestellt. Die Studie sah eine Verbindung der bestehenden regionalen Datenbanken mit Hilfe von Linked-Data vor und folgte damit auch der Strategie des „common european dataspace“.
Im Artikel 2 Punkt 41 der EU „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ EPBD (EU 2024/1275) wird der Begriff des digitalen Gebäudelogbuches erstmals in einem Gesetz als gemeinsames Register für alle einschlägigen Gebäudedaten definiert.
Ein erster rechtlicher Anker findet sich im Artikel 12 und im Anhang VIII derselben Richtline mit dem Renovierungspass der von den Mitgliedsstaaten bis zum 29. Mai 2026 verpflichtend einzuführen ist, jedoch noch auf freiwilliger Basis soferne nicht ein Mitgliedsstaat im Zuge des „golden plating“ eine verpflichtende Bereitstellung in der nationalen Rechtsumsetzung der EPBD beschließt.
Vom endgültigen Gebäudelogbuch unterscheidet sich der Renovierungspass auch darin, dass er als druckfähiges PDF bereit zu stellen ist und sowohl in die nationale Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hochzuladen ist (Artikel 22 EPBD) als auch in einem allfälligen digitalen Gebäudelogbuch zu speichern wäre.
Im November wurde das CEN Technical Commitee TC 442, welche sich üblicherweise mit BIM, digitalen Zwillingen von Gebäuden und zwischenzeitlich auch mit der Standardisierungsarbeit für die neue maschinenlesbare Leistungserklärung nach neuer Bauproduktenverordnung (EU 2024/3110)[1] beschäftigt, aktiv. Ein Normungsantrag für die Umsetzung des Gebäudelogbuches wurde aus eigener Initiative im November 2025 gelauncht.
Der nunmehr als Draft öffentlich zugängliche Vorschlag eines Standardisierungsauftrages[2] für eine harmonisierte europäische Norm über das europäische Gebäudelogbuch bringt das Thema nun überraschend schnell auf eine höhere Ebene.
Das engagierte Vorgehen der Kommission erscheint im Kontext der Zeitpläne von EPBD, Ökodesignverordnung ESPR (EU 2024/1781)[3] und neuer Bauproduktenverordnung durchaus zweckdienlich.
Alle drei zielen auf den Beginn der tatsächlichen Umsetzung im Jahr 2028 ab. Angesichts der üblichen Verfahrensdauer von harmonisierten europäischen Normen (bei günstigem Verlauf 2 Jahre) würde sich das genau ausgehen, und tatsächlich spricht der Annex 1 des SREQ von einer Publikation der beiden Teile des neuen Standards für digitale Gebäudelogbücher im Oktober 2028.
Das ist kein Omnibus. Das ist High Speed.
* https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401275
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202403110
[2] https://webgate.ec.europa.eu/circabc-ewpp/d/d/workspace/SpacesStore/b83189d6-5579-4894-815a-91aeecceb0cf/download
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401781
Baumeister Ing. Otto Handle
ist Geschäftsführer der Inndata Datentechnik GmbH und arbeitet seit 25 Jahren intensiv mit dem Baustoffhandel und der Baustoffindustrie zusammen.
