Einigung bei Corona-bedingten Mehrkosten
Ein Expertengremium rund um die Österreichische Bautechnik Vereinigung (öbv) einigte sich auf einen Leitfaden, der den Umgang mit den Folgen von COVID-19 in Bauverträgen, also den Mehrkosten, regelt.
Auf Auftraggeberseite waren unter anderem eingebunden: ÖBB, Asfinag, Wiener Linien, BIG und Wiener Wohnen – sowie auf Auftragnehmerseite: Strabag, Porr, Swietelsky, Habau und VIBÖ.
Im Wesentlichen geht es um eine eine einheitliche Dokumentation von Auswirkungen der von den Sozialpartnern vereinbarten Schutzmaßnahmen, die gemäß 8-Punkte-Plan gelten. Darauf basierend wird geregelt, wie die Vergütung der daraus entstehenden Mehrkosten geregelt werden kann. Angewendet werden kann der Leitfaden sowohl für Baustellen, die vor dem 16. März begonnen wurden, wie auch bei neuen Projekten.
Der Vorsitzende der öbv, Peter Krammer (Vorstand der Strabag SE), dazu im Interview:
a3BAU: Das Ziel ist, teure und lange Verfahren abzuwenden?
Peter Krammer: Ganz genau. Das eine ist teure und lange Verfahren abzuwenden, und auf der anderen Seite einen Dokumentationsaufwand auf den Baustellen zu betreiben, der nicht überbordend ist.
Warum wurde keine Rechtsanwaltskanzlei eingebunden?
Bei den Auftraggeber-Vertretern waren zwei Juristen dabei. Aber im Kern geht es nicht um eine Rechtslage, sondern um eine Bauwirtschaftsfrage, nämlich wie man mit den Mehrkosten umgeht. Die Rechtsfrage auf Basis der Önorm ist geklärt, da gibt es nur Interpretationsspielräume, wie groß man den Kreis um die Baustelle ziehen kann. Hier hat es unterschiedliche Ansätze der Auftraggeberschaft gegeben. Da kann man eventuell ein Rechtsgutachten beauftragen, aber das würde zu lange dauern. Und es gibt da ja auch schon rechtliche Stellungnahmen zuhauf.
Der Leitfaden soll auch für zukünftige Aufträge, auch von öffentlichen Auftraggebern anwendbar sein. Greift man da nicht ins Vergaberecht ein?
Nein. Natürlich hat es mit dem Vergaberecht zu tun, aber man muss nichts abändern. Es ist eher darum gegangen, eine sinnvolle Art und Weise der Berücksichtigung von Corona-Maßnahmen mit Leistungspositionen zu beschreiben. Man macht drei Leistungspositionen zum Einrichten - Vorhalten – Leistungsverlust solange diese Zeit jetzt dauert. Die andere Idee ist, die Mehrkosten in ausgewählten Positionen zu berücksichtigen.
Beim Durchlesen fällt auf, dass Mehrkosten durch fehlende Arbeiter aufgrund von Reisebeschränkungen nicht aufgezählt sind …
Das ist genau die Problematik, wo man sich nicht einigen konnte. Von Auftraggeberseite hat es hier Bedenken gegeben, dass der Kreis rund um die Baustelle zu groß wird. Wie kann nachgewiesen werden, dass tatsächlich Arbeiter nicht über die Grenzen kommen konnten und wäre es für den Auftragnehmer nicht doch möglich gewesen, Ersatz zu schaffen. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass man das im Einzelfall nachweist, aber für die Masse der österreichischen Baustellen ist das ein zwar nicht zu vernachlässigender, aber auch nicht so entscheidender Punkt.
Hätte man bei dem einen oder anderen Punkt, wo keine Einigung erzielt werden konnte, nicht auf eine Kostenteilung einlassen können?
Weil es das eigentlich nicht gibt. Entweder Kosten fallen in die Sphäre des Auftraggebers oder Auftragnehmers. Wir haben uns bei allen Punkten, die die Baustellen betreffen, auf eine eindeutige Zuordnung geeinigt. Einige Punkte sind außen vorgeblieben, wie die von ihnen bereits angesprochenen Arbeiter, die nicht über die Grenze kommen konnten. Das betrifft auch die Einzelbelegungen in den Schlafräumen oder bei anderen der Transport zur Baustelle, diese Punkte müssen bilateral geregelt werden. Entscheidend sind die Maßnahmen auf den Baustellen selbst, wie zusätzliche Container. Entscheidend ist natürlich der Produktivitätsverlust, der auch bauwirtschaftlich schwierig zu berechnen ist.
Produktivitätsverluste aufgrund der Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen?
Produktivitätsverluste aufgrund der Tatsache, dass der Bauarbeiter die Maske oben hat, dann nimmt er sie runter, dann geht er sich die Hände waschen – die gilt es zu quantifizieren. Wenn eine Partie in Polen ist und nicht einreisen kann, das kann man dem Auftraggeber plausibel darlegen. Es hat sich aber gezeigt, dass das in der breiten Masse nicht die Relevant hat, weil unsere Baustellen hier in Österreich alle relativ klein sind.
Es wurde aufgrund von über 200 Beispielen eine Bandbreite abgesteckt. Eine Einschätzung von Ihnen: Wie viele Baustellen sind von Mehrkosten betroffen?
Alle. Wobei ich spreche jetzt für die Bauindustrie. Im Baugewerbe gibt es auch Baustellen, wo ein einzelner seine Arbeit verrichtet, also etwa ein Elektriker, der seine Kabel einzieht. Aber Baustellen wo mehr als eine Person bzw. mehr als ein Unternehmen arbeitet, sind grundsätzlich betroffen.
Gibt es noch Baustellen, die derzeit aufgrund der Corona-Pandemie eingestellt sind?
Keine. Es sind alle Baustellen wieder hochgefahren.
Der Leitfaden gilt wie Sie im Vorwort schreiben, für die gesamte Baubranche. Sie gehen also davon aus, dass der Leitfaden auch vom Baugewerbe herangezogen wird.
Das hoffe ich, der entscheidende Punkt ist: Verträge auf Basis der Önorm regeln die Sphärenzuordnung ganz eindeutig. Auf dieser Basis bauen wir auf, das heißt jeder kann den Leitfaden heranziehen.