Corona Deutschland
Derzeit laufen viele Baustellen in Deutschland noch weiter
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Corona: Kurzarbeit auch in Deutschland

Derzeit trotzt die deutsche Bauwirtschaft der Corona-Krise. Aber wie lange kann Deutschland seine Baustellen noch aufrecht erhalten? Ein Kurzarbeitsmodell liegt bereits vor.

In nur wenigen Tagen wurde von CDU/CSU und SPD ein Gesetzesentwurf, der vereinfachte Vorschriften zur Kurzarbeit vorsieht, vorgelegt, vom Bundestag zugestimmt und ist nun seit gut einer Woche in Kraft. Die Bauwirtschaft trotzt bislang der Corona-Krise und hält die Baustellen am Laufen. Aber wie lange kann das noch gehen? Hier die Details zum „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“, das im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde:

Wie sehen die neuen Vorschriften zur Corona-Kurzarbeit in Deutschland aus?

Vor allem Unternehmen, die sich aufgrund der Corona-Krise mit finanziellen Einbußen konfrontiert sehen und dadurch nicht mehr in der Lage sind, ihre Mitarbeiter/innen im gewohnten Umfang zu beschäftigen, profitieren von den neuen Regelungen zur Kurzarbeit. Diese gestalten sich wie folgt:


● Bisher musste ein Drittel der Beschäftigten im Unternehmen von Gehaltseinbußen aufgrund von Arbeitsausfällen betroffen sein, um Kurzarbeit beantragen zu können (Quelle) Wegen der CoronaKrise ist dies nun bereits möglich, wenn es sich um zehn Prozent der Mitarbeiter/innen handelt.
● Bevor Kurzarbeitergeld gezahlt wurde, musste der Arbeitsausfall in der Vergangenheit zunächst einmal durch Minusstunden ausgeglichen werden, um Kurzarbeit zu vermeiden. (Quelle) Dies ist jetzt nur noch teilweise oder gar nicht mehr der Fall.
● Auch Leiharbeitnehmer/innen können ab sofort Kurzarbeitergeld beanspruchen.
● Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für Arbeitnehmer/innen zahlen mussten, die Kurzarbeitergeld erhalten, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nun vollständig oder zumindest teilweise.

Kurzarbeitergeld kann im Regelfall maximal zwölf Monate lang gezahlt werden. Unter Umständen ist eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich. (Quelle) Allgemein erhalten Kurzarbeiter/innen 60 Prozent des entfallenen Nettoentgelts. Bei Haushalten, in denen mindestens ein Kind lebt, erhöht sich das Kurzarbeitergeld regelmäßig auf 67 Prozent.(Quelle) Angesammelte Überstunden sowie Resturlaubstage müssen übrigens erst aufgebraucht werden, damit die Arbeitsagentur dem Antrag auf Kurzarbeit zustimmt. (Quelle)

Wenn Kurzarbeiter erkranken oder der Betrieb wegen Corona geschlossen wird

Sollten Arbeitnehmer/innen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld erkranken, können sie diese Leistung in der Regel in der gleichen Höhe so lange weiterhin beziehen, wie auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen würde, sprich: bis zu sechs Wochen.(Quelle) Im Anschluss daran springt normalerweise die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Auch wenn der Betrieb coronabedingt aufgrund staatlicher Schutzmaßnahmen geschlossen werden muss, erhalten Angestellte das Kurzarbeitergeld.(Quelle)


Das neue Gesetz zur Corona-Kurzarbeit gilt zunächst einmal befristet bis zum 31. Dezember 2021. Weitere Informationen zu den neuen Vorschriften zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld finden Interessierte hier

Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH