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Der digitale Produktpass für Baustoffe kommt

Produkte, deren Kreislauftauglichkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und der Recyclingfähigkeit ihrer Komponenten nicht mit einem digitalen Produktpass nachgewiesen werden, dürfen künftig in der europäischen Union nicht mehr verkauft oder verbaut werden.

Die digitale Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsbemühungen im „Green Deal“ basiert auf dem neuen Digitalen Produktpass der künftig beinahe alle Produkte über ihren Lebenszyklus begleiten wird. Produkte deren Kreislauftauglichkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und der Recyclingfähigkeit ihrer Komponenten nicht mit einem digitalen Produktpass nachgewiesen werden, dürfen künftig in der europäischen Union nicht mehr verkauft oder verbaut werden.

Diese hohen Dokumentationsanforderungen werden entsprechend der neuen europäischen Ökodesignverordnung produktgruppenspezifisch bereits ab Ende 2027 gültig, im Bauwesen schreibt die letztgültige Fassung der neuen Bauproduktenverordnung den digitalen Produktpass zum Teil ab 2028 zwingend vor. Zur Umsetzung ist eine digitale Infrastruktur erforderlich, deren Standardisierung von der europäischen Kommission an die CEN/CENELEC JTC 24 beauftragt ist, umzusetzen bis Ende 2025.

Die Leitung der wesentlichen Arbeitsgruppe JTC 24 WG 4 mit fast 100 Experten wurde nun an den österreichischen Delegierten Otto Handle übertragen, der die Thematik der Digitalisierung im Bauwesen seit vielen Jahren mitgestaltet und beabsichtigt entsprechend dem Auftrag der Union auch die Interessen der vielen österreichischen KMU-Betriebe im Bauwesen zu berücksichtigen. Unterstützt wird Handle durch professionellen Standardisierungssupport von Austrian Standards International, dem deutschen Co-Convenor Richard Merkel und dem Umweltschutzministerium BMK.

https://www.inndata.at

www.digital-product-passport.at