Mieterstrom
© Energie Graz

Gemeinschaftliche PV-Anlagen

Photovoltaik-Anlagen auf Wohn- und Gewerbeimmobilien sind grundsätzlich nichts Neues. Eine sinnvolle gemeinschaftliche Nutzung solcher Anlagen wurde 2017 ermöglicht. Höchste Zeit, die Wirtschaftlichkeit solcher Geschäftsmodelle aktuell und die Vorteile für Wohnungsunternehmen und deren Kunden unter die Lupe zu nehmen.

Stromerzeugung aus Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Sie lässt sich ohne Bodenversiegelung auf bestehende Gebäudestrukturen aufbringen. 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 – so steht es im aktuellen Regierungsprogramm. Die vorgesehenen 11 TWh aus Photovoltaik bedeuten nicht weniger als eine Versechsfachung der heute installierten Leistung.

Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Attraktivität werden in zunehmendem Maße auch Eigenverbrauchsanlagen errichtet. Der daraus erzeugte Strom ersetzt die eigenen Strombezugskosten, was zu einer Amortisation der PV-Anlage führt. Um auch für die große Zahl an Wohnungs- und Geschäftsbesitzern in städtischen Bereichen solche Eigenverbrauchsanlagen zu ermöglichen, wurden mit der letzten Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG 2010) in § 16a sogenannte „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen“ eingeführt. Der produzierte Strom wird dabei idealerweise so auf die teilnehmenden Berechtigten im Haus aufgeteilt, dass in Summe der Eigenverbrauch innerhalb der Gemeinschaft und damit die Rendite des Projekts maximiert wird.

gemeinschaftliche PV-Anlage
Abdeckung des Stromverbrauchs von 50 Haushalten durch die eigene Stromerzeugung am Beispiel einer gemeinschaftlichen PV-Anlage mit z.B. 60 kWp

Das wirtschaftliche Potential gemeinschaftlicher PV-Anlagen

Um an dieser Stelle möglichst generelle und für Wohnungsgesellschaften hilfreiche Aussagen treffen zu können, wurden Wohnhausanlagen mit einer unterschiedlichen Anzahl an teilnehmenden Berechtigten analysiert und die Wirtschaftlichkeit verschiedener spezifischer Anlagengrößen berechnet. Es handelt sich dabei um aktuelle Musterrechnungen, welche eine konkrete Projektbeurteilung nicht ersetzen können. Folgende Grundlagen wurden erhoben und verwendet:

  • Ein funktioneller Zusammenhang der voraussichtlichen Investitionskosten und der Anlagengrößen auf Grundlage von [1]
  • Das normierte Erzeugungsprofil einer PV-Anlage mit nach Ost/West ausgerichteten, 10° geneigten, kristallinen Modulen in 1100 Wien auf ¼ h-Ebene mit einer leistungs-spezifischen Nettostromerzeugung von 912 kWh/kWp [2]
  • Repräsentative elektrische Lastprofile von Haushalten auf ¼ h-Ebene [3]
  • Die eingesparten variablen Strombezugskosten von Haushalten in der Netzebene 7 von in Summe 17,28 ct/kWh inkl. USt. [4][5]

In einem Kalkulationsmodell für PV-Gemeinschaften [6] wurden all die vorgenannten Informationen verarbeitet und einer dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung unterzogen. Abbildung 2 zeigt die Kapitalrenditen (interner Zinsfuß)  für Projekte von 10 bis 100 Haushalten und spezifischen Anlagengrößen von 0,5 bis 2,5 kWp pro Haushalt. So ergäbe sich z.B. für 50 teilnehmende Haushalte eine maximal mögliche Rendite von 7,41 % bei der optimalen spezifischen Anlagengröße von 1,2 kWp pro Haushalt (errechnet durch das GRG Nichtlinear-Modul des MS Excel-Solvers).

Kapitalrendite PV-Anlage
Maximierung der Kapitalrendite durch ideale Auslegung einer PV-Anlage

Die Kapitalrenditen steigen mit der Anlagengröße. Für größere Gemeinschaften sind jedoch niedrigere spezifische Leistungen je Haushalt renditeoptimal. Das lässt sich mit den Fixkosten für Netzanschluss, Planung und vor allem Administration der Gemeinschaft erklären, welche dann auf mehr Haushalte aufgeteilt werden können.

Für Unternehmer als teilnehmende Berechtigte sähe die Kalkulation anders aus: Durch Gewinnbesteuerung und Entfall der Umsatzsteuer als Kostenposition bei eingespartem Strombezug käme die Projektrendite um 1,4 bis 2,2 %-Punkte niedriger zu liegen – je nach Art der Stromverbrauchsmuster und der individuellen Strombezugspreise. Unter Berücksichtigung von möglichen Investitionsförderungen wiederum erhöhte sich die Projektrendite um ca. 1 %-Punkt. [7]

Diese Analysen zeigen das wirtschaftliche Potential von PV-Gemeinschaften für den Eigen-verbrauch von Haushalten. Aber wo liegen nun die Vorteile für Wohnungsunternehmen?

Geschäftsmodelle für Wohnungsunternehmen

Den Wohnungsunternehmen stehen z.B. folgende Umsetzungsvarianten offen [8]:

  • Die PV-Anlage wird durch den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag finanziert und vom Wohnungsunternehmen betrieben. Den Teilnehmern im Haus werden anteilige Stromkontingente kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das PV-Bezugsrecht wird hier als Infrastrukturausstattung des Hauses gesehen, ähnlich wie eine Waschküche. Die er-höhten Betriebskosten würden durch die Erlöse aus Überschussstrom und entfallende Strombezugskosten für die allgemeinen Teile des Hauses leicht kompensiert.
  • Wohnungsunternehmen finanzieren und betreiben die PV-Anlage. Der PV-Strom wird den Teilnehmern entweder zu einem vereinbarten Preis verkauft (Das Wohnungsunternehmen würde dabei die Rolle eines Lieferanten gemäß ElWOG 2010 übernehmen). Den Erlös aus der Netzeinspeisung erhält das Wohnungsunternehmen.
  • Wie oben, nur dass das Wohnungsunternehmen die Anlage an die Teilnehmer ver-pachtet, welche dann den Nutzen daraus selbst ziehen.

Solche Modelle müssten individuell auf das Unternehmen sowie dessen Kunden- und Immobilienportfolio abgestimmt werden. Jedenfalls sollten die Asset-Manager und Projektentwickler der Wohnungsunternehmen aus wirtschaftlicher, steuerlicher und technischer Sicht Modelle an die Hand bekommen, um dieses Geschäft zu entwickeln und auszurollen.

Zusammenfassung und Ausblick

Gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlagen sind für Wohnungsunternehmen eine nutzenbringende Ergänzung des Geschäftsmodells, denn durch Einsparung von Strombezugskosten wird eine Projektrendite generiert, die sich Wohnungsunternehmen und Wohnungs- und Geschäftsbesitzer teilen können. Damit kommt die Energiewende auch sozial Schwächeren zugute – ein positives Image für den Bauträger oder Immobilieneigentümer inkludiert.

Mit der noch ausständigen nationalen Umsetzung des Clean Energy Package der EU müssen Teilnehmer von Energie-Gemeinschaften nicht einmal mehr, so wie in § 16a ElWOG 2010 definiert, über gemeinsame Leitungsanlagen im Haus angeschlossen sein, sondern können auch das öffentliche Netz zu einem günstigeren Tarif  in Anspruch nehmen (ein entsprechender Tarif wird derzeit von der Regulierungsbehörde E-Control ausgearbeitet). Dieser schmälert zwar die Projektrenditen gegenüber Gemeinschaften nach § 16a ElWOG, erlaubt aber eine Zusammenfassung mehrerer Gebäude eines Wohnungsunternehmens und damit rentablere Projektgrößen.

______________________________

[1] Photovoltaics Report, Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE, PSE, Confe-rences & Consulting GmbH, November 2019; eigene Recherchen

[2] Photovoltaic Geographical Information System (PVGIS), Joint Research Center, Euro-pean Union, https://re.jrc.ec.europa.eu/pvg_tools/en/tools.html#PVP

[3] Repräsentative elektrische Lastprofile auf 1-sekündiger Datenbasis, Tjaden, T.; Berg-ner, J.; Weniger, J.; Quaschning, V., HTW Berlin, 2015

[4] Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018), BGBl. II Nr. 398/2017 idgF

[5] Tarifkalkulator der E-Contol, https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/toolbox/tarifkalkulator#/, abgerufen am 9.1.2020

[6] eigenes Simulationsmodell mit hinterlegten PV-Erzeugungsprofilen, repräsentativen Lastprofilen für Haushalte, einem Speichermodul, Berechnung der Eigenverbrauchs-abdeckung, alles auf ¼ h-Basis, dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung (FCF, Kapitalrendite, Amortisationszeit) und Monte Carlo-Modul

[7] Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012), BGBl. I Nr. 75/2011 idgF

[8] www.pv-gemeinschaft.at, eine Plattform von PV Austria, ENU NÖ, KliEn und ÖGUT, abgerufen am 8.4.2020

Die Autoren

Dipl.-Ing. Dr. Johannes Hackner ist Unternehmensberater und Inhaber eines technischen Büros für Elektrotechnik (www.hackner-energy.at)

Ing. Mag. Leo Kammerdiener ist Unternehmensberater und führt eine Bilanzbuchhaltungskanzlei

 

Strom selbst erzeugen - das Mieterstrommodell

Eine Gesetzesänderung ermöglicht die gemeinsame Nutzung umweltfreundlich erzeugter Solarenergie in Mehrparteienhäuser. Mehr Informationen