Totalunternehmerverträge a3bau
Aus Sicht des Bauherrn haben Totalunternehmerverträge Vor- und Nachteile.
© shutterstock

Totalunternehmer-Ausschreibungen

Vereinfacht gesagt steht der Totalunternehmervertrag für die Aufhebung des bisher in Österreich –und in Westeuropa – geltenden Prinzips der Trennung von Planung und Ausführung eines Bauvorhabens. Die Komplexität des Vergaberechts habe zu Vergabeverfahren geführt, die bloße Scheinlösungen sind und die Rahmenbedingungen verschlechtern, sagen die Planer.

„Wir glauben an den Totalunternehmeransatz“, so lautet die Ansage von Karl-Heinz Strauss, CEO der Porr AG in einem Interview mit a3BAU. Des einen Freud, des anderen Leid. Die Bundeskammer der Ziviltechnikerinnen sieht das anders: „Die Komplexität des Vergaberechtes hat dazu geführt, dass öffentliche Bauvorhaben zunehmend mittels neuer Konstruktionen abgewickelt werden: Totalunternehmerverfahren, Generalübernehmerverfahren und PPP-Modelle. Dabei handelt es sich um bloße Scheinlösungen und um Modelle, die mit deutlich mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden sind. Diese Konstruktionen verschlechtern die Rahmenbedingungen österreichischer KMU, führen dazu, dass öffentliche Interessen unter die Räder kommen. Die Politik beraubt sich durch diese Modelle ihres Gestaltungsspielraumes und liefert sich übermächtigen Konzernen aus“. Wer hat recht?

Aus Sicht des Bauherrn haben Totalunternehmerverträge Vor- und Nachteile. Vorteilhaft ist, dass eine wesentliche streitträchtige Schnittstelle vermieden wird. Kommt es zu Planungsfehlern, die von der Auftragnehmer-Seite nicht erkannt werden, kommt es oftmals zu Streitigkeiten, ob ein Planungsfehler, eine Warnpflichtverletzung des Auftragnehmers oder ein reiner Ausführungsfehler vorliegt. Bei einem Totalunternehmervertrag erspart sich der Bauherr die Suche nach dem Verursacher des Fehlers. Er hat nur einen Ansprechpartner: den Totalunternehmer. Nachteilig sind allerdings die in der Regel höheren Kosten und die Einschränkung seines Gestaltungsspielraumes.

Alternative: Funktionale Ausschreibung

Beauftragt der Bauherr selbst die Planung, hat er weit mehr Möglichkeiten, auf die Gestaltung und die Qualität Einfluss zu nehmen. Bei einer entsprechenden Vertragsgestaltung kann er aber diesen Nachteil - wenn auch nicht gänzlich - kompensieren. Einerseits besteht die Möglichkeit, das gewünschte Bauwerk funktional zu beschreiben und für die Qualität ein Referenzobjekt zu vereinbaren, sollte die funktionale Beschreibung lückenhaft sein. Die funktionale Beschreibung geschieht in der Praxis in Bau- und Ausstattungsbeschreibungen. Je detaillierter die Beschreibung ausfällt, umso weniger ist der Bauherr dem Totalunternehmer ausgeliefert.

Den höheren Kosten des Totalunternehmervertrages stehen aber beim „klassischen“ Modell Kosten für die Fehlersuche und die Rechtsverfolgung gegenüber, wenn es zum Streit kommt. Beim Kostenvergleich sollte der Bauherr noch eine weitere Überlegung anstellen: Geübte Praxis, um nicht zu sagen Unsitte ist es, Bauwerke bereits im Stadium der Entwurfs- oder Einreichplanung auszuschreiben. Bei dieser Übung sind Mehrkosten vorprogrammiert. Am Ende des Tages wird in solchen Fällen ein Totalunternehmervertrag die kostengünstigere Variante sein. Anders würde es aussehen, wenn der Bauherr das „klassische“ Modell wählt, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Planung zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits abgeschlossen ist. Dann wäre vermutlich das „klassische“ Modell kostengünstiger. Sollte es dem Bauherrn um Kostensicherheit gehen, wird er mit dem Totalunternehmervertrag in jedem Fall besser bedient sein.

Ein weiterer Aspekt ist die Koordination der Leistungen. Grundsätzlich liegt die Koordinationsverpflichtung beim Bauherrn. Da bei großen Bauvorhaben oft Dutzende Planer und Gewerke involviert sind, wird sich der Bauherr überlegen müssen, welche personellen Ressourcen ihm zur Bewältigung dieser Aufgabe zur Verfügung stehen. Je weniger qualifiziertes Personal im eigenen Unternehmen vorhanden ist, umso eher wird es sich für eine Bündelung entscheiden. In einer ersten Stufe wäre die Beauftragung eines Generalplaners und/oder eines Generalunternehmers in Betracht zu ziehen. In einer zweiten Stufe wird der Totalunternehmer, der alle organisatorischen Baustellenarbeiten – von der Planung bis zur Ausführung – übernimmt, die richtige Projektstruktur sein.

Kritik am Totalunternehmervertrag

Aus Sicht der Architekten sind andere Überlegungen maßgebend. Die Zeitschrift „Der Plan“, das offizielle Organ der Architektenkammer für Wien hat sich bereits im Jahr 2005 dem Thema gewidmet. Schon damals wurde der einsetzende Trend zum Totalunternehmervertrag gleich aus mehreren Gründen kritisiert:

  • die bisher in Österreich übliche Trennung der Vergabe von Planung und Ausführung führe zu einer Entflechtung, habe den Vorteil der gegenseitigen Kontrolle und sei außerdem qualitätsstiftend
  • die Gefahr, dass im Rahmen von Totalunternehmer-Verfahren ausschließlich der Preis entscheide und die Qualität der Architektur- und Ingenieurleistungen unter den Tisch fallen könne, sei mehr als groß
  • es sei zu befürchten, dass die Planer zu Bütteln der Bauunternehmer degradiert würden
  • es gebe in Österreich nur wenige Bauunternehmen, die zu einem Totalunternehmerverfahren in der Lage seien. Hinter vorgehaltener Hand werde bereits gemunkelt, dass sich die drei Großen der Baubranche in Zukunft den Markt aufteilen könnten
  • Totalunternehmerverträge würden zu höheren Kosten führen als die bisherigen Vergabeverfahren

Fazit: Je grösser und komplexer ein Bauprojekt ist, umso eher wird ein Bauherr einen Totalunternehmer beauftragen. Dadurch kann er sich nämlich des erheblichen Koordinationsaufwands und -risikos entledigen und hat hohe Kostensicherheit. Allerdings geht mit der Entledigung des Koordinationsaufwands und -risikos auch ein Verlust der Kontroll- und Einflussmöglichkeit während der Planungs- und Bauphase einher.