Mietpreisbremse: Schlüssel auf Wohnungsgrundriss
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Mietpreisbremse bis 2027 – Branchenvertreter fordern differenzierten Zugang

Die Bundesregierung plant eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2027 mit gedeckelten Erhöhungen im regulierten Bereich. Immobilienwirtschaft und gemeinnützige Bauträger kritisieren die Maßnahme und fordern Dialog und gemeinsamen Gestaltungswillen.

Die Bundesregierung plant eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2027. Während Wohnbauminister Andreas Babler darin ein soziales Schutzinstrument sieht, äußern sowohl die Immobilienwirtschaft als auch die Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBVs) deutliche Bedenken. Die Diskussion zeigt: Leistbares Wohnen bleibt ein brennendes Thema mit unterschiedlichen Anforderungen und Erwartungen.

Verlängerung der Mietpreisbremse offiziell angekündigt

Vizekanzler, SPÖ-Vorsitzender und Wohnbauminister Andreas Babler hat am Montag gemeinsam mit der Vorsitzenden der Wiener Mietervereinigung, Elke Hanel-Torsch, in einer Pressekonferenz die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2027 bekannt gegeben. Die Maßnahme soll verhindern, dass Mieterinnen und Mieter im regulierten Bereich jährlich mit automatischen Preisanstiegen belastet werden. Bereits für 2025 wurde eine geplante Erhöhung um 3,16 % gestoppt; für die Folgejahre sind maximale Steigerungen von 1 % (2026) bzw. 2 % (2027) vorgesehen. Während Babler die Maßnahme als sozialen Schutzmechanismus und Beitrag zur Planungssicherheit für Haushalte bezeichnete, äußern unter anderen sowohl der ÖVI (Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft) als auch die GBVs (Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen) deutliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Investitionen, Sanierung und langfristige Wohnbaufinanzierung.

Soziale Argumentation der Politik

Für Babler steht die soziale Funktion der Mietpreisbremse im Vordergrund: In einem Umfeld stark gestiegener Lebenshaltungskosten sollen Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen vor zusätzlichen Belastungen geschützt werden. Seit 2010 seien die Mieten in Österreich um über 70 % gestiegen, so der Minister, allein in den letzten zwei Jahren um rund 25 %. Mit der Mietpreisbremse sollen laut SPÖ rund 138 Millionen Euro an Mietkosten im Jahr 2025 eingespart werden.

Immobilienwirtschaft widerspricht steigenden Mieten im regulierten Bereich

Aus Sicht des ÖVI ist diese Darstellung jedoch nur ein Ausschnitt der Realität. Der Verband weist darauf hin, dass Mieten im regulierten Bereich – insbesondere Richtwert- und Kategoriemieten – seit 2023 de facto eingefroren sind. Weder die Inflation des Jahres 2023 (7,8 %) noch die für 2024 prognostizierten 2,9 % seien von Vermieterinnen und Vermietern weitergegeben worden. Aus dieser Sicht sei der reale Mietpreis für viele Mieterinnen und Mieter gesunken, nicht gestiegen. Der Verband warnt davor, mit politischen Eingriffen in bestehende Mietverhältnisse ein ohnehin bereits stark reguliertes Segment weiter zu belasten.

Sanierungsfähigkeit der GBVs in Gefahr

Auch die GBVs kritisieren den politischen Vorstoß – allerdings aus einer anderen Perspektive. Sie weisen darauf hin, dass der sogenannte Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB), der gesetzlich geregelt und zur Finanzierung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen ist, in den vergangenen Jahren mehrfach gedeckelt wurde. Rund 700.000 Wohnungen in Österreich fallen unter dieses gemeinnützige System. Aufgrund der Preissteigerungen im Bau- und Energiesektor reichten die gedeckelten EVB-Beiträge aber nicht mehr aus, um notwendige Erhaltungsmaßnahmen zu finanzieren. Bereits heute müsse massiv auf Eigenmittel zurückgegriffen werden – die Branche beziffert den Stand der Instandhaltungsvorlagen mit über 2 Mrd. Euro (Stand: 31.12.2023). Die Deckelung der Beiträge führe laut Verband in den nächsten Jahren zu Einnahmeverlusten von 865 Mio. Euro. Das könne zu einem erheblichen Sanierungsrückstau führen – zulasten der Mieterinnen und Mieter. Die Forderung, gemeinnützige Bauträger von der Mietpreisbremse auszunehmen, wird parteiübergreifend von allen 173 Mitgliedsunternehmen des Verbands getragen.

Zentrale Fragen aus Sicht der Immobilienbranche

Während Babler auf die sozialen Ziele verweist, formuliert der ÖVI fünf zentrale Fragen an die Politik:

  • Wie kann wieder mehr Rechtssicherheit für Vermieter:innen und Mieter:innen erzielt werden – etwa im Bereich Betriebskosten oder Wertsicherungsklauseln?
  • Welche rechtlichen Maßnahmen, abseits von Förderungen, ermöglichen den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme?
  • Wie lässt sich bei wachsender Urbanisierung neuer Wohnraum schaffen, wenn die Bautätigkeit rückläufig ist?
  • Wie kann Eigentum wieder leistbarer werden, nachdem durch die KIM-Verordnung der Zugang stark eingeschränkt wurde?
  • Und warum bestehen gravierende Unterschiede bei den Richtwertmieten je nach Bundesland – von 6,67 €/m² in Wien bis über 10 €/m² in Vorarlberg?

SPÖ setzt auf weiteren Reformkurs

Die SPÖ sieht in der Mietpreisbremse hingegen nur den ersten Schritt. Weitere Reformen sollen folgen, darunter die Harmonisierung des Mietrechts sowie die Verlängerung der Mindestbefristung von Mietverträgen auf fünf Jahre. Ziel sei es, langfristige Stabilität für Mieter:innen zu schaffen und Vertragsverhältnisse fairer zu gestalten.

Kontroversen zeigen Bedarf nach differenzierter Wohnpolitik

Die aktuelle Debatte macht deutlich: Zwar ist das Ziel, leistbaren Wohnraum zu sichern, grundsätzlich unbestritten. Doch der Weg dorthin bleibt schwierig. Während die Politik schnelle Entlastung sucht, fordern ÖVI und des GBV differenzierte Lösungen, die systemische Wirkmechanismen berücksichtigen. Ein gemeinsamer Nenner könnte ein strukturierter Dialog sein – zwischen Gesetzgeber, Marktakteuren und gemeinnützigen Wohnbauträgern. Nur so kann Wohnpolitik auf Dauer tragfähig, sozial gerecht und wirtschaftlich sinnvoll gestaltet werden.