
Nach Auslaufen der KIM-Verordnung: Der Traum vom Eigenheim lebt
Eine aktuelle Umfrage des Gallup-Instituts im Auftrag von Raiffeisen Immobilien zeigt: Der Traum vom Eigenheim ist in Österreich ungebrochen. Zwei Drittel der Befragten (67 %) wünschen sich ein Einfamilienhaus, weitere 22 % eine Eigentumswohnung. Gleichzeitig waren die Hürden für eine Finanzierung zuletzt hoch – insbesondere durch das Zusammentreffen gestiegener Zinsen mit den strengen KIM-Vorgaben, die fixe Eigenmittelquoten, Schuldendienstgrenzen und Maximal-Laufzeiten vorschrieben.
Rückkehr zu Flexibilität der Bankinstitute
Laut der Raiffeisen Immobilien Umfrage halten 59 % der Österreicherinnen und Österreicher folglich eine Erbschaft für die derzeit realistischste Option zur Immobilienfinanzierung. Erst danach folgen Hypothekarkredite (42 %) und geförderte Landesdarlehen (39 %). „Viele Menschen gehen also davon aus, dass die Schaffung von Eigentum ohne familiäre Unterstützung kaum mehr möglich ist“, sagt Ing. Mag. (FH) Peter Weinberger, Sprecher von Raiffeisen Immobilien Österreich. „Das Auslaufen der KIM-Verordnung könnte daher zumindest ein wichtiger psychologischer Impuls für den Markt sein – es könnte wieder mehr Kundinnen und Kunden ermutigen sich um eine Eigenheimfinanzierung zu bemühen.“
Auch Co-Sprecher Prok. Peter Mayr sieht die neue Situation vorsichtig optimistisch: „Junge Familien und Erstkäuferinnen, sowie Erstkäufer könnten wieder realistischere Chancen auf ein Eigenheim bekommen. Voraussetzung ist jedoch eine angepasste Regulierung die Flexibilität und individuelle Kreditbeurteilung ermöglicht, statt pauschal bürokratische Hürden aufzubauen.“
Strenge Kriterien dürften bleiben
Und genau daran könnte es hapern. Denn die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat in einem Rundschreiben im Juni weiterhin strenge Vergabekriterien empfohlen. Diese sind zwar rechtlich nicht bindend, bei Auffälligkeiten darf die Behörde aber dennoch prüfen.
Drei wichtige Punkte der Empfehlung:
- Eigenmittel mitbringen (konkret: maximal 90 Prozent Beleihungsquote)
- Bei der Höhe der Kreditrate vorsichtig bleiben (maximal 40 Prozent des Jahres-Nettoeinkommens)
- Möglichst vor der Pension schuldenfrei sein (maximale Laufzeit 35 Jahre)
Auch nach Auslaufen der KIM-Verordnung kommen also neuerlich bürokratische Hürden auf Banken und ihre Kundinnen und Kunden zu. „Zur Unzeit, denn viele Haushalte und Unternehmen stehen derzeit durch hohe Kosten ohnehin unter großem Druck“ meint Weinberger. Ein Zurück zur Vergabepraxis vor der KIM-Verordnung wird es demnach wohl nicht geben, auch weil die Zinssituation sich geändert hat. Mayr: „Eine neuerliche bürokratische Regelung braucht es nicht. Im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Kundinnen und Kunden werden Banken die Balance zwischen Ermöglichung und nachhaltiger Finanzplanung ohnehin wahren.
Eine ausgewogene Kombination aus Fördermitteln, fairer Kreditbeurteilung und gesicherter Rückzahlungsfähigkeit ist der Schlüssel zu einem gesunden Immobilienmarkt.“ Individuelle Beratung wichtiger denn je In der derzeitigen Situation können geförderte Darlehen der Bundesländer – etwa Wohnbauförderungen oder Jungfamilienkredite - gerade für Erstkäuferinnen ein entscheidender Hebel sein, um Startkapital zu mobilisieren – auch dort wo Erbschaft oder familiäre Unterstützung keine Option sind. Weinberger und Mayr raten daher allen Kaufwilligen: „Zur Bank des Vertrauens zu gehen, um die persönlichen Finanzierungsspielräume und mögliche Förderungen berechnen zu lassen, ist aktuell wichtiger denn je.“
Zitierte Umfrage: Österreichisches Gallup Institut, April 2025; Computer Assisted Web Interviews, N = 1000, repräsentativ für die österreichische Bevölkerung von 25-65 Jahren