Rechnungshof Bauleitfaden
Was in der Privatwirtschaft schon lange gepredigt wird, fordert der Rechnungshof nun auch für öffentliche Aufträge.
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Rechnungshof: Leitfaden veröffentlicht

Mangelnde Bereitschaft, umfassend Verantwortung zu übernehmen und Defizite in der Planung, sind wesentliche Gründe für Verzögerungen und Kostenexplosionen.

Diese Hauptkritikpunkte werden im Bauleitfaden des Rechnungshof Österreich dargestellt. Grundlage dafür ist das Wissen aus 55 Rechnungshofprüfungen von Bauprojekten. Darin nachzulesen sind Handlungsanleitungen für die transparente, nachvollziehbare und rechtskonforme Abwicklung von öffentlichen Bauvorhaben.

Anhand praktischer Beispiele aus vorangegangenen Rechnungshofprüfungen unterschiedlicher Dimensionen – diese reichen von Kleinprojekten wie einem kommunalen Strandband bis hin zu Großvorhaben wie dem Skylink am Flughafen Wien oder dem Krankenhaus Nord – werden Fehlerquellen und Lösungsansätze veranschaulicht.

„Wer für öffentliche Bauprojekte zuständig ist, trägt eine besondere Verantwortung. Schließlich werden diese Vorhaben mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler realisiert“, sagt Margit Kraker, Präsidentin des Rechnungshofes. Mit dem Bauleitfaden will der Rechnungshof seinen Beitrag für eine effiziente Projektabwicklung leisten.

Verantwortung ist nicht delegierbar

Bei Bauprojekten gibt es typische Risiken. Dazu zählen etwa fehlendes Know-how im Projektmanagement, fehlende oder zu späte Entscheidungen sowie mangelhafte Leistungen von Auftragnehmern. Wesentlich ist, dass mit der Projektleitung betraute Personen erfahren, fachlich höchst versiert und sozial kompetent sind. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar.

Mehrkosten abwehren

Das sogenannte Anti-Claimmanagement, damit ist das Verhindern und Abwehren von Mehrkosten am Bau gemeint, sollte von Anfang an Teil der Abwicklung von Bauvorhaben sein. Ausgewogene Bauverträge sowie die Bauüberwachung vor Ort inklusive Abrechnungskontrolle sind deshalb unverzichtbar. Das Vier-Augen-Prinzip sollte bei allen wesentlichen Entscheidungen Standard sein.

Ein eigenes Kapitel widmet der Rechnungshof dem Thema Korruptionsprävention. Korruptionspräventionssysteme, inklusive Verhaltensrichtlinien, sind – auch für externe Auftragnehmer – zu erarbeiten, umzusetzen und zu evaluieren.

Kostenstabilität und Planbarkeit

Je länger ein Projekt dauert, desto weniger können die Kosten beeinflusst werden. Daher rät der Rechnungshof dazu, in der Planungsphase alle wesentlichen Überlegungen über die Bedürfnisse diverser Akteure an das Bauprojekt anzustellen.

Auch der Kosten- und Finanzierungsrahmen soll vorab festgelegt werden. Soll-Ist-Vergleiche der Projektkosten sind in regelmäßigen Abständen zu erstellen. Das Ziel: Kostenrisiken rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern.

Vergabe von öffentlichen Leistungen

Öffentliche Auftragnehmer müssen sich bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen an das Bundesvergaberecht halten. Der Rechnungshof stellte im Rahmen seiner Prüfungen immer wieder fest, dass das Wissen über das – regelmäßig novellierte Vergaberecht – nicht am Letztstand ist. Er rät daher gegebenenfalls zu Weiterbildungsmaßnahmen für Personen, die mit der Vergabe betraut sind. Fundierte Vergabestrategien sollen bereits in der Planungsphase entwickelt werden. Bei Direktvergaben fordert der Rechnungshof, Preisvergleiche zu machen.

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