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UVP-Novelle: Begutachtungsfrist zu Ende

Die Begutachtungsfrist der UVP-Novelle endete mit 19. September. Während die Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE) Nachbesserungen fordert, hofft die IG Windkraft auf eine rasche Umsetzung.

Am 19.9. endete die Begutachtungsfrist für die UVP-Novelle. Knapp 40 Stellungnahmen sind im Parlament eingebracht worden, die Kritikpunkte reichten von Ineffizienzen im Verfahren über mangelnde Ressourcen zur Umsetzung bis zu überschießenden Genehmigungskriterien. Positiv bewertet wurde hingegendie Besserstellung von Bürgerinitiativen.

Auch die Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE) gab eine Stellungnahme ab: Durch niedrigere Schwellenwerte werden künftig zwar mehr Städtebauprojekte geprüft werden, durch den Einsatz der „Einzelfallprüfung“ werden diese allerdings vereinfacht und es wird Rechtssicherheit in einem frühen Stadium der Entwicklung geschaffen.

UVP-Pflicht bei Städtebauvorhaben im Zusammenhang mit Neuerschließungen bedarf weiterer Konkretisierung und gesetzlicher Grundlage

Künftig werden nur mehr Städtebauvorhaben, die mit einer „Neuerschließung“ einhergehen, UVP-pflichtig sein. Leider ist die „Neuerschließung“ im Gesetz nicht ausreichend definiert. Sebastian Beiglböck, Geschäftsführer der VÖPE: „Unserem Verständnis nach ist damit eine Entwicklung auf der grünen Wiese gemeint, also auf einem bisher nicht versiegelten und nicht mit Infrastruktur erschlossenem Gebiet. Entwicklungen, die auf zumindest teilweise versiegeltem und mit Infrastruktur erschlossenem Gebiet geplant sind, beispielweise auf Konversionsflächen, sollten im Sinne eines Anreizes zur Eindämmung des Flächenneuverbrauchs und des Bodenschutzes explizit von einer UVP-Pflicht ausgenommen sein.“

VÖPE fordert: Innenverdichtung von UVP ausnehmen, um unkontrollierte Außenentwicklung einzudämmen

Ebenso sollten Projekte der Innenverdichtung des bestehenden Siedlungsgebietes ausgenommen werden, da die Alternative in der Regel eine unkontrollierten Außenentwicklung ist.

Außerdem sollten bundeseinheitliche methodische Grundlagen vom BMK bereitgestellt werden – in Form eines regelmäßig aktualisierten Leitfadens. All diese Punkte wird die VÖPE weiterhin mit Nachdruck vertreten. Sebastian Beiglböck: „Wir sind auf einem guten Weg. Nachbesserungen sind aber aus unserer Sicht jedenfalls noch nötig. Wir wollen uns auch weiterhin konstruktiv in den Prozess einbringen.“

UVP-Novelle kann Meilenstein für Energiewende werden

„Der Begutachtungsentwurf für eine Novellierung des UVP-Gesetzes enthält zahlreiche Punkte, die wesentlich zu einer schnelleren und einfacheren Genehmigung von Windkraftanlagen beitragen werden. Diese Novelle kann somit zu einem Meilenstein für die Energiewende werden“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft und fordert: „Jetzt muss das UVP-Gesetz rasch in den Nationalrat eingebracht und beschlossen werden. Wir befinden uns in einer akuten Gas- und Energiekrise. Lange Diskussionen und parteitaktische Überlegungen sind fehl am Platz.“

Beschleunigung der Genehmigung ohne Abstriche bei der Qualität

Durch die angedachte Novelle des UVP-Gesetzes werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, ohne dass es dabei zu Abstrichen bei der Qualität der Überprüfung oder zur Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung kommt. „Sehr positiv sind eine bessere Strukturierung des Verfahrens, die Verankerung des öffentlichen Interesses an Vorhaben der Energiewende und die Vermeidung von Doppelprüfungen, etwa beim Landschaftsbild. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Ermöglichung der Genehmigung von Projekten unabhängig von der Ausweisung von Flächen durch die Landespolitik, falls keine ausreichende Energieraumplanung der Länder vorliegt. Wenn das so kommt, haben wir einen ganz wichtigen Meilenstein für die Energiewende geschafft“, freut sich Ursula Nährer, Rechtsexpertin der IG Windkraft.

Länder am Zug

Essentiell für die praktische Umsetzung ist die angemessene Ausstattung von Behörden, um die Vielzahl an bevorstehenden Vorhaben zügig bearbeiten zu können. „Mit der UVP-G-Novelle hat der Bund seine Hausaufgaben gemacht, und muss die Novelle nur mehr im Parlament beschließen. Der Ausbau der Erneuerbaren liegt somit in der Hand der Bundesländer. Diese müssen jetzt rasch raumordnungsrechtlich Flächen für Erneuerbare ausweisen und das Personal in den Genehmigungsbehörden deutlich aufstocken."

Über 30 Stellungnahmen abgegeben

Zu dem Entwurf von Umweltministerin Leonore Gewessler gingen bisher über 30 Stellungnahmen ein. Die Kritikpunkte reichten von Ineffizienzen im Verfahren über mangelnde Ressourcen zur Umsetzung bis zu überschießenden Genehmigungskriterien. Mehrfach positiv bewertet wurde dagegen die Besserstellung von Bürgerinitiativen auch im vereinfachten Verfahren.